Handyvertrag und Garantie wegen Reparatur?
Ein Freund von mir hat jemandem ein Handy abgekauft was in der Garantiezeit kaputt gegangen ist bzw Komponenten dieses Gerätes nicht mehr funktionieren er hat auch die Originalrechnung, das Handy war ein Vertragshandy bei Vodafone. Und die sagen ihm zur Reparatur kann nur der das Eingeben der auch den Vertrag abgeschlossen hat stimmt das bzw gibt es da auch noch andere Möglichkeiten weil er hat ja die Originalrechnung und das Gerät abgekauft von dem Herren dem der Vertrag ursprünglich gehört hat( und das Handy ist auch abbezahlt gewesen)
4 Antworten
Man kann nicht ohne weiteres Ansprüche aus einem Vertrag auf andere übertragen ohne dass sich die ursprünglichen Vertragspartner einig sind. Vodafone hat recht, sie müssen der Übertragung der Ansprüche an den aktuellen Käufer des Handys zustimmen.
Ansprüche aus Gewährleistung lassen sich eben nicht einfach so übertragen. Auch die Garantie ist möglicherweise an den ursprünglichen Käufer gebunden. Hier muss man mal in die Garantiebedingungen des Herstellers gucken, wie der das geregelt hat.
Er soll sich doch einfach an den ursprünglichen Käufer wenden und diesen bitten, die Ansprüche geltend zu machen.
Vodafone gewährt bei Vertragshandys eine volle Gewährleistung von 24 Monaten die auch den Akku umfasst ohne Beweisumkehr nach 6 Monaten,die ist natürlich nicht übertragbar bei einem Verkauf des Handys,aber er kann sich wenn noch Herstellergarantie besteht an den Hersteller wenden.
Ja. Dein Freund muss sich an den Verkäufer wenden und dieser muss sich an seinen Vertragsanbieter wenden.
Eine Übertragung der Rechnung kann abgelehnt werden.
Häufig ist das kein Problem bei Reparaturen, aber spätestens dann, wenn es zum Umtausch oder Geld zurück kommt, geht das nur über den Original Käufer und nicht über dritte Personen.
Du hasst bei Vodafone hallt nur als käufer garantie,aber der Herrsteller hat möglicherweise garantie gegeben,versuchs beim hersteller
Bist du sicher, das das Handy extra gekauft und bezahlt wurde? Am anfang schreibst du was von einen 'Vertragshandy'.
Wenn es kein Vertragshandy ist, musst du deine Garantie über den Garantiegeber abwickeln, und der steht ja wohl in deinen Garantie Papiere.
aber der Vertragsgegenstand bei dem Kauf ist ja die SIM-Karte und die SIM-Karte besitzt der ursprüngliche Eigentümer natürlich noch also ist das doch rein theoretisch eigentlich völliger Schwachsinn von Vodafone oder und sie meinen dann könnte ich bei Sony direkt anfragen