Hallo,

meine Mutter hat unseren Kater abgegeben. Ich tue mir damit extrem schwer und leide jetzt seit Samstag darunter.

Dies habe ich dem Übernehmer ausführlich mitgeteilt aber sie zeigen kein Einfühlungsvermögen.

Gibt es irgend eine Chance die Katze zurück zu bekommen? Es gab einen Privatenschutzvertrag und eine Schutzgebühr von 30 Euro. Der Vertrag war dieser hier: file:///E:/Downloads/privater-tierschutzvertrag.pdf

Hat er überhaupt irgendeine Rechtsgültigkeit oder ist er ungültig? In wie weit muss er eingehalten werden?

Wir wollten gestern mal kurzfristig aber Angesagt zu ihnen und uns 5 min vom Zustand und der Umgebung des Tieres überzeugen. Sie schlugen aber alles ab und meinten das geht nicht, sie haben einen Termin und haben uns blockiert jetzt auch per Whatsapp blockiert.

Jetzt mache ich mir noch mehr sorgen, dass meine Katze in schlechten Händen gelandet ist und ich nie wieder von seinem zustand höre. Was kann ich tun?

Mit freundlichen Grüßen

PS: Diese dinge standen im Vertrag:

1. ...das Tier unter Beachtung des Tierschutzgesetzes ordnungsgemäß zu halten und zu pflegen, täglich frisches Wasser und seine Futterration zu geben, es im Wohnbereich zu halten und ihm liebevollen Familienanschluss zukommen zu lassen, jede Misshandlung und Quälerei zu unterlassen bzw. nicht zu dulden, das Tier nicht – auch nicht vorübergehend – im Freien zu halten oder dort anzubinden. 2. ...das Tier weder zu verkaufen, noch zu verschenken oder in die dauernde Obhut einer anderen Person zu überlassen, ohne schriftlich die Genehmigung des Übergebers. Falls das Tier aus irgendeinem Grund nicht mehr gehalten werden kann, so ist der Übergeber davon in Kenntnis zu setzen und behält sich das Recht vor, das Tier zurückzunehmen.

3. ...mit dem Tier nicht zu züchten, sondern es VOR dem Eintreten der Geschlechtsreife (also mit 4-6 Monaten!!) auf eigene Kosten kastrieren zu lassen. 4. ...das Tier bei auftretenden Krankheitssymptomen unverzüglich beim Tierarzt vorstellig werden zu lassen und alle notwendigen tierärztlichen Behandlungen sofort sowie die erforderlichen Impfungen regelmäßig und auf eigene Kosten vornehmen zulassen.

5. ...dem Übergeber zu ermöglichen, das Tier jederzeit (auch unangemeldet) zu kontrollieren und sich am Ort der Haltung vom Zustand des Tieres und der Einhaltung der Vertragsbestandteile zu überzeugen. 6. Werden die Vertragsbedingungen trotz Abmahnung nicht erfüllt, so ist der Übergeber berechtigt, die Herausgabe des Tieres zu verlangen. 7. Für den Fall einer Nichterfüllung der Vertragsbedingungen erkennt der Übernehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 200,- Euro an.

8. Der Übernehmer entrichtet eine Schutzgebühr in Höhe von: 30 Euro

9. Mündliche Abreden neben diesem Vertrag haben keinerlei Gültigkeit.

10. Durch etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.