Rechtschutzversicherung - Studienplatzklage - Hilfe

Hallo zusammen,

ich möchte mich zum Wintersemester 15/16 an einigen Universitäten für das Fach Psychologie bewerben. Allerdings reicht mein Nc für die Zulassung leider nicht aus. Meine Wunschuniversität ist die Universität zu Köln weil ich auch aus Köln komme würde ich gerne in Köln bleiben. Ich muss dazu sagen das ich auch für andere Universitäten offen bin hauptsache ich bekomme einen Studienplatz. Da ich mit einem Ablehnungsbescheid rechne würde ich eine Studienplatzklage einreichen. Psychologie ist und bleibt mein Traumstudium leider ist momentan der Nc sehr hoch bei 1,1 wenn ich mich nicht irre. Nun meine Frage da ich jetzt etwas spät dran bin müsste ich ich erst zum Wintersemester 15/16 mich bewerben. Ab wann sollte ich zum Anwalt ? Und lohnt es sich jetzt eine Rechtschutzversicherung abzuschließen ? Bei der Allrecht Rechtsschutzversicherung ist eine Wartezeit von 3 Monaten einzuhalten. Wenn ich jetzt eine Versicherung abschließe und 3 Monate warte wäre die Wartezeit im Mai bzw Mitte Mai vorbei. Und da die Bewerbungsfristen ab Anfang Juni bis Ende Juli ist, würde es sich doch in meinem Fall lohnen oder nicht ? Habt ihr Erfahrungen mit Studienplatzklagen ? Und wisst ihr wie hoch die Chancen an der Uni Köln sind ? Könnt ihr einige Anwälte empfehlen ? Vielen Dank im Voraus :)

Studium, Versicherung, Anwalt, Kosten, Psychologie, Rechtsschutz, studienplatzklage, wintersemester
Lebensversicherung abgelaufen - Frist versäumt. Versicherungsgesellschaft will weiteren Abschluß.

Meine Lebens-/Rentenversicherung (mit Einmalzahlung) ist vor über einem Jahr abgelaufen. Anscheinend habe ich den entsprechenden Brief der Versicherungsgesellschaft nicht erhalten.

Einige Tage vor Ablauf der Lebensversicherung schrieb ich deshalb eine e-Mail an die Versicherungsgesellschaft und erklärte meinen Willen, daß ich monatliche Pensionszahlung wünsche. (Die Alternative wäre einmalige Auszahlung, aber dann wäre eine zusätzliche Versicherungssteuer abgezogen worden.) Leider erhielt ich nur automatische Bestätigungen, daß die Mitarbeiter nicht da sind.

Die Versicherungsgesellschaft antwortete mir erst nach Ablauf der Lebensversicherung, daß meine Erklärung zu spät kam, da sie nicht vor dem Ablaufdatum bearbeitet werden konnte und somit nur mehr Einmalzahlung möglich ist. Empfohlen wird mir, die Einmalzahlung gleich in eine neue Lebensversicherung mit sofortiger monatlicher Rentenauszahlung einzuzahlen. Die sei laut Versicherungsgesellschaft die einzige Möglichkeit, die höhere Versicherungssteuer zu umgehen.

Aber: Wie schaut das dann mit der Versicherungssteuer für die neue Lebensversicherung aus? Ich will da nicht zusätzliche Geldbeträge bezahlen müssen, nur weil die Versicherungsgesellschaft zur Bearbeitung so lange gebraucht hat.

Im Lauf der Zeit wurde mit der Versicherungsgesellschaft nur hin- und herdiskutiert, aber wir sind auf kein brauchbares Ergebnis gekommen. Die Versicherungsgesellschaft bleibt dabei, daß der von ihr vorgeschlagene Weg der einzig sinnvolle ist.

Außerdem bin ich der Ansicht, daß ich meinen Willen rechtzeitig erklärt habe. Ich habe die E-Mail noch vor Ablauf der Frist an die Versicherungsgesellschaft geschickt. Daß dort gerade offenbar alle im Urlaub waren (Karwoche!), ist doch das Problem der Versicherungsgesellschaft und nicht meines.

Übrigens: Der Fall trägt sich in Österreich zu.

Meine Fragen daher: 1.) Habe ich die Rückzahlungsart rechtzeitig gewählt? 2.) Wer zahlt beim von der Versicherungsgesellschaft vorgeschlagenen Einzahlen in eine neue Lebensversicherung mit monatlicher Rentenzahlung die Versicherungssteuer? (Ich will sie nicht zweimal zahlen müssen.)

Mit der Bitte um baldige Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Gerhard Eichberger

Versicherung, Lebensversicherung, Rentenversicherung, Frist
Einmaliger Wasserschaden durch Waschmaschine.

Ich wohne in einer WG mit 2 Mitbewohnern. Zum Semesterbeginn (1.10.) hat einer meiner Mitbewohner eine Waschmaschine besorgt. Er hat sie bei MediaMarkt gekauft, liefern und anschliessen lassen. Der Schlauch der Waschmaschine hing dabei in unserer Badewanne (mit so einer 180 Grad Kurvenhalterung) .

Als ich nun die Waschmaschine zum x-ten mal laufen lies, hat sich der Schlauch aus der Wanne befreit und lag auf dem Boden (er war vorher in der Badewanne und so befestigt wie immer, dies prüfe ich vor jedem Waschgang). Das Wasser lief also ca. eine Stunde auf unserem Badezimmerboden.

Wir waren alle 3 zu Hause, als die Untermieterin hochkam und gefragt hatte, ob wir auslaufendes Wasser hätten. Schnell war klar, dass es unsere Waschmaschine war. Nun haben wir natürlich einen Wasserschaden und sollten diesen beheben. Nur wie sieht es mit der Schuldzuweisung aus? Es gibt folgende Punkte:

  1. Die Waschmaschine wurde von Media Markt Mitarbeitern angeschlossen.
  2. Das Bad sollte im normalfall Wasserdicht verschlossen sein.
  3. Das Wasser lief aus als alle Bewohner anwesend waren

Normal greift zuerst die Gebäuderversicherung des Vermieters. Nun kann diese aber die Schuld (wegen Fahrlässigkeit) auf die Mieter übertragen und das Geld fordern. Meine/Unsere Haftpflicht greif bei Schäden an dritten (auch nur wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt), also dem Mieter von unten. Allerdings sollte ja überhaupt keine Wasser aus dem Bad austreten können oder? Ein Bad muss doch vom Vermieter Wasserdicht verschlossen werden? Die Fugen hinter den Gummileisten sind allerdings eindeutig sehr alt und beschädigt. Also wer hat Schuld? Wer muss für den Schaden aufkommen? Und wer hat evtl. grob Fahrlässig gehandelt?

Ist in meinem Fall damit zu rechnen, dass ich grob fahrlässig gehandelt habe? Wegen evtl. nicht richtig angeschlossener Waschmaschine? Dabei habe ich sie gar nicht angeschlossen sondern eben Mitarbeiter von Media Markt.

Ich habe jetzt Angst, dass ich da 5000 Euro zahlen muss für den Schaden. Als Student ist das unmöglich.

Vielen Dank für Antworten

Manuel

Badezimmer, Versicherung, Wasserschaden, Fahrlässigkeit
Wechsel von Vollzeit auf Minijob? Möglich?

Guten Abend, Guten Morgen, Guten Tag wünsche ich denn Damen und Herren der gutefrage.net Community.

Ich entschuldige mich bei jedem, der sich dem Aufwand an tut diesen Beitrag zu lesen, jedoch bedanke ich mich auch bei den Personen die mir zur Lösungsfindung meiner Frage helfen können

Vorabinformationen:

Ich bin männlich, 22 Jahre alt, abgeschlossene Ausbildung (Juli 2014), Wohnhaft bei den Eltern, Möglichkeit in die Familienversicherung der Krankenkasse zu wechseln ist gegeben

Problemstellung:

Derzeit arbeite ich bei einem Personaldienstleister in Vollzeit wo es mir bei dem Entleiher nicht gut geht bzw. gelinde gesagt nicht gefällt. Ein wechsel hatte ich mit dem Personaldienstleister schon angesprochen jedoch vergebens. Für August 2015 habe ich einen Ausbildungsvertrag für eine zweite Ausbildung unterschrieben. Nun möchte ich von dem Personaldienstleister weg, jedoch trotzdem arbeiten. Ein Minijob würde mir vom Verdienst und vor allem von der Arbeitszeit deutlich entgegen kommen da ich bis dahin meinen Führerschein sowie einige Vorbereitungskurse für die Ausbildung beenden/vollziehen könnte.

Frage:

  1. Ist ein Wechsel von Vollzeit auf Minijob so ohnes weitere möglich?
  2. Was muss ich bei den Versicherungen beachten? Normalerweise besteht keine ja Versicherungspflicht.
  3. Werde ich bei der Arbeitsagentur wenn ich einen Minijob annehme wieder als Arbeitslos gemeldet? (geringes Einkommen, keine Versicherungspflicht)

Ich bedanke mich für das vollständige Lesen meiner Frage. Ich weiß das diese ein wenig lang ist jedoch wusste ich nicht wie ich diese Verkürzen solle.

Dies war meine Erste Frage und ich bedanke mich bei jedem der mir zur Klärung dieser weiterhelfen kann und hoffe auf ein baldige Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Insecurity92

Versicherung, Minijob, Krankenversicherung, Familienversicherung, Krankenkasse, Rentenversicherung, Sozialversicherung, Unfallversicherung, Zeitarbeit

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