Hallo zusammen! Vor ein paar Monaten hat mein Hausarzt mir eine Überweisung für einen Psychotherapeuten geschrieben, die ich jedoch nie genutzt habe, weil es mir kurz darauf wieder deutlich besser ging. Im Datensatz bei meinem Hausarzt ist nach meinem Besuch dort so etwas wie "akute Belastungsstörung" eingetragen worden, weil er für die Überweisung ein ungefähre Verdachtsdiagnose / Beschreibung benötigte. Ich bin jedoch nie zu einem Psychotherapeuten gegange und war deswegen auch nie krankgeschrieben. Nun meine Frage: muss ich davon ausgehen, dass trotz nicht erfolgter Behandlung oder Arbeitsunfähigkeit jetzt eine bei der Krankkasse dokumentierte psychische Vorerkrankung im Sinne der Versicherungen vorliegt? Oder reicht sogar schon der Eintrag in den Darensat beim Arzt? So dass etwa eine Beufsunfähigkeitsversicherung darauf bestehen kann, dass ich diese eigentlich vollkommen folgenlose Episode angebe? Oder ist das auf diesem Wege noch nicht als aktenkundige Erkankung zu betrachten? Eine fachliche Diagnose hat es ja nicht gegeben. Danke schon mal für Euer Interesse!