Ist es normal, dass ein Versicherungsmakler zum Checken eine Vollmacht haben will?

Ich vermute, dass es hier im Forum so viele Mitglieder gibt, die für die Notwendigkeit von unabhängigen Versicherungsmaklern sind, wie es auch genügend gibt, die alle Arten von Versicherungsmenschen und -berufen in einen Topf werfen und diese ablehnen (nicht nur seit der Lehmann Krise, oder den ganzen Skandalen um boni, und Lustreisen etc):

daher würde ich erstmal bitten, hier meine Frage nicht zu einer Grundsatzdiskussion ausarten zu lassen, sondern einfach nur ganz konkret auf meine Frage einzugehen:

nach einem Jahrzehnt, wo ich versucht habe, meine Versicherungen und Finanzen und alles was damit zusammenhängt, alleine und selbstständig zu regeln, möchte ich so langsam doch versuchen, teilweise vielleicht die Themen wie Versicherungen , Altersvorsorge, und Vermögensaufbau zusammen mit einem Fachkundigen anzugehen. Auch weil ich langsam mich an meine eigene Immobilie und den Kauf herantasten möchte mit 36 Jahren, und nicht zu den Frauen gehöre, die sagen können, das regelt mein Mann/Vater/Bruder/Freund/Bekannter oder ähnliches.

Ich hab mich jetzt auch schon mit einem (laut seiner Visitenkarten ist Versicherungskaufmann IHK, Versicherungsmakler) Versicherungsmakler zusammengesetzt, und im Nachhinein hat er mir eine Vorlage für eine Vollmacht zugeschickt. Die Vollmacht umfasst wirklich alles, bis hin zum Abschlüssen von Verträgen. Nun sagt er, dass ist nur, damit er bei den ganzen jetzigen Versicherungen , die ich habe, bei den jeweiligen Anbietern die Vertragsinhalte und den jeweiligen Vertragstyp abfragen kann, um eben zu checken, wie ich bisher gefahren bin. Natürlich ist mir bewusst, wenn er irgendwas abschließst, was mir nicht passt, kann ich die Verträge immer noch wiederrufen. Aber soweit möchte ich es gar nicht kommen lassen, und frage mich, warum nicht eine eingeschränkte Vollmacht ausreicht? Ich schreibe einfach formlos ein Schreiben, in dem ich mich einsetze, und ihn, und dann noch alle Versicherungen aufliste, die ich bisher habe, und sage , Ich erlaube bzw bevollmächtíge Herrn XY, die Vertragsdetails zu meinen Verträge anzufordern.

Lange Rede, wie immer kurzer Sinn: ist nach einem 1. Gespräch (es ging mir hauptsächlich darum, mich in Sachen Altersvorsorge, Risikolebensversicherung mich beraten zu lassen) "normal", dass ein Versicherungsmakler so eine umfassende Vollmacht haben will? Ist sein Vorgehen üblich, oder eher ungewöhnlich?

Er hat natürlich von vornerein gesagt, die Beratung ist kostenlos, und es würde mich nichts kosten, wenn er was vorschlägt, und ich aus seinen Empfehlungen ,aus den ganzen Gesellschaften, aus die auswählt, was abschließen würde, bekäme er Provisionen von den Gesellschaften selbst, angeblich wäre der Prozentsatz bei jeder Gesellschaft/Versicherung etc gleich.

Er ist kein Honorarberater, und auch kein Versicherungsvertreter von einer einzelnden Gesellschaft wie z.b. Allianz oder HUK, etc.

Danke vorab!

Beratung, Versicherung, Courtage, Makler, Provision, Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter, Vollmacht
Autounfall ohne Versicherung regeln? Gutachter will Versicherung/-snummer

Guten Morgen,

ich hatte gestern Abend einen kleinen Autounfall beim Ausparken. Bin leicht an dem Hinterteil des anderen Fahrzeug hängen geblieben. Bei meinem Auto ist kein Schaden entstanden, lediglich beim anderen sind zwei kleinere Kratzer entstanden. Nun haben der Geschädigte und ich mich gestern darauf geeinigt, den Schaden von einem Gutachter überprüfen zu lassen und je nach den Kosten danach zu entscheiden, die Versicherung einzuschalten oder nicht, um einer Höherstufung zu umgehen. Ich weiß, dass auch die Möglichkeit besteht, dass die Versicherung den Betrag auslegt und man dann die Chance hat, diesen Betrag innerhalb eines Jahres zurück zu zahlen. Aber auch das wäre mir nicht wirklich lieb...

Nun bekomme ich von dem Geschädigten eine Nachricht, dass er für den Gutachter meine Versicherung und meine Versicherungsnummer braucht. Im Grunde genommen ja kein Problem, aber ich würde das wie gesagt gern ohne Versicherung regeln, wenn es nicht die Welt kostet.

Wie läuft das also ab, schreibt der Gutachter dann die Versicherung an oder wird lediglich ein Schreiben erstellt für den Geschädigten und den Schädiger (mich) mit der Versicherung und der Versicherungsnummer drauf, das man selbst der Versicherung vorlegen kann oder in diesem Fall dann eben nicht?

Danke für Antworten, ich bin nämlich nur noch verwirrt...

Auto, Kratzer, Autounfall, Unfall, Versicherung, Gutachter
Bautrockner funktionieren nicht mehr. Wie gehe ich vor?

Hallo,

Es gab in einer Wohnung meines Mehrfamilienhauses, wo ein Verwandter von mir an höchstens zwei Monaten im Jahr anwesend ist, einen Wasserschaden durch Leitungsbruch. Der Bewohner ist nicht anwesend und hat mir seine Schlüssel überlassen. Die Feuchtigkeit breitete sich auf eine Wandfläche von ca. 3 qm aus. Vor 6 Wochen wurde die alte Leitung durch eine neue ersetzt und vor vier Wochen habe ich die ganze Wand im Badezimmer, wo die Leitungen verlaufen, freigelegt (Fliesen und Putz ab). Seit zwei Wochen stehen in der Wohnung zwei Trocknungsgeräte, eins im Badezimmer, eins in der angrenzenden Küche. Im ebenfalls angrenzenden Treppenhaus steht ein Trocknungsgerät.

Es sind wartungsfreie Geräte, also fliesst die Feuchtigkeit durch Schläuche in den Abfluss. Ich bin der Eigentümer des Mehrparteienhauses, jedoch wohne ich woanders. Die ersten 7 Tage liefen die Geräte ununterbrochen, Am Montag musste ich für 4 Tage reisen, und als ich bei meiner Ankunft kurz vorbeigeschaut habe, stellte ich fest, dass die zwei Geräte in der Wohnung aus sind und es leicht nach Kabelbrand stinkt.

Brandspuren sah ich aber keine, sondern, dass der FI-Schalter der Wohnung die Stromzufuhr ausgeschaltet hat. Ich schalte den FI-Schalter an und er geht abrupt wieder runter. Erst nachdem ich die Stecker der Geräte rausgezogen hab, blieb der Schalter "oben".

Jetzt ist die Frage, ob ich mit Schuldzuweisungen seitens der Trocknungsfirma rechnen könnte und wenn ja, wie ich mich wehren könnte? Ich wüsste zwar selbst nicht, was ich falsch gemacht habe. Ein bekannter Elektriker meinte, dass das Netzteil zu heiss gewesen sein könnte. Die Wohnung war auch in den ersten sieben Tagen, wo ich jeden Tag drin war, heiss wie in der Sauna. Ich finde es auch übertrieben, dass drei Geräte für eine Feuchtigkeit von ca. 3-4 qm Ausbreitung bei seit vier Wochen freigelegten Mauern schon zwei Wochen stehen.

Zumindest, wenn ich mit der Hand rübergehe, fühle ich keine feuchte Stelle. Kann ich der Versicherung sagen, dass sie die Geräte abholen lassen soll?

Danke

Haus, Wasser, Wohnung, Handwerk, Versicherung, Wasserschaden
Wiedereintritt in die gesetzliche Krankenkasse nach Auslandsaufenthalt

Hallo zusammen!

Ich bin kürzlich nach einem mehrjährigen Aufenthalt im Ausland (außerhalb der EU; unterbrochen nur durch kurze Heimaturlaube) nach Deutschland zurückgekehrt.

Während meiner Zeit im Ausland war ich weiterhin in Deutschland am Wohnsitz meiner Eltern gemeldet, da ich selbständig tätig bin und für mein Unternehmen einen Firmensitz brauchte und natürlich auch, um meine Umsätze in Deutschland zu versteuern. Eine Anmeldung meines Wohnsitzes und Gewerbes im Ausland kam nicht infrage, da ich mich dort nur mit dem Status eines Touristen aufhielt.

Ich war jedoch während der letzten Jahre nicht in Deutschland kranken- bzw. sozialversichert, da es im Ausland eine kostenlose medizinische Grund- und Notfallversorgung gab.

Nun habe ich folgendes Problem:

Da mein Unternehmen sich noch im Aufbau befindet und bisher noch keine Gewinne erwirtschaftet hat, habe ich in Deutschland einen Midi-Job (Gleitzonenarbeitsverhältnis) angenommen, um a) meinen Lebensunterhalt zu sichern und b) nach mehrjähriger Pause wieder dem deutschen Sozialversicherungssystem beizutreten. Eine freiwillige Versicherung als Selbstständiger kommt nicht infrage, da der o. g. Midi-Job derzeit mein wirtschaftlicher Schwerpunkt ist.

Diese Konstellation scheint der gesetzlichen Krankenversicherung, bei welcher ich nun Mitglied werden möchte, nicht zu gefallen und ich wurde nun um Nachweise der Ab- und Anmeldung meines Wohnsitzes und Gewerbes sowie meiner letzten Krankenkasse gebeten, welche ich aber aus den genannten Gründen nicht habe.

Mir stellt sich nun die Frage, ob meine oben beschriebene Situation - also der überwiegende Aufenthalt im Ausland mit gleichzeitigem Wohn- und Firmensitz in Deutschland - zu Problemen führen kann. Muss ich beispielsweise Nachzahlungen der Sozialversicherungsbeiträge für die letzten Jahre befürchten? Oder können sich gar rechtliche Schwierigkeiten ergeben?

Vielen Dank im Vorraus für eure hilfreichen Tipps!

Selbständigkeit, Versicherung, Krankenversicherung, Auslandsaufenthalt, Sozialversicherung, midi-job
Kann ich nachträglich noch Anzeige erstatten?

Mir hat jemand mein Fahrzeug am Kotflügel mit seiner Fahrertür am 22.1.15 beschädigt.

Alles wurde an diesem Tag polizeilich aufgenommen. Die Polizei fragte mich auch ob ich Anzeige erstatten möchte. Ich habe gesagt, wenn er den Schaden zugibt, ich dann keine anzeige erstatten möchte. Da ich heute aber von der Versicherung erfuhr, dass er bei der Polizei war und sagte, dass er überhaupt keinen Schaden verursachte, obwohl ich im Fahrzeug saß und hörte dass er mehrfach gegen meinen Kotflügel mit Fahrzeugtür schlug.

Am 22. Januar stand ich auf dem Krankenhausparkplatz und habe in einem Ordner Unterlagen fürs Krankenhaus sortiert. Dann fuhr neben mir ein alter Mann hin und stieg aus und hat mit seiner Fahrertür mehrfach gegen meinen hinteren Kotflügel geschlagen. Er hatte einen stock und kam schlecht aus seinem Fahrzeug und ging dann ins Krankenhaus. Da es deutliche Schläge gegen meinen Kotflügel waren stieg ich dann auch aus und schaute den Kotflügel an und habe gesehen, dass dieser deutlich zerkratzt war. Die ausstiegslücke war auch viel zu klein für diesen Mann mit seinem Holzstock, der kaum aus seinem Fahrzeug kam. Jedenfalls habe ich die Polizei geholt und in der Zwischenzeit die beiden Fahrzeuge von hinten mit Kennzeichen und Fahrzeugstellung fotografiert und meinen Schaden fotografiert. Dann kam die Polizei und hat den Schaden aufgenommen und auch diesen Mann mit seinem Holzstock im Krankenhaus gefunden. Ich war zwischenzeitlich auch im Krankenhaus und kam wieder zurück, dann kam auch gerade einer der Polizisten aus dem Krankenhaus. Ich fragte ihn ob ich noch warten müsse. Er meinte, dass ich gehen könne und er diesen Mann gefunden hat und den Schaden aufgenommen hat. Am gleichen tag bekam ich noch einen Anruf von der Polizei mit dem Namen und seiner Versicherung (ADAC) und auch des Aktenzeichens. Von der Versicherung hieß es, dass ich einen Kostenvoranschlag machen lassen solle der ca. 1000Euro betrug bei BMW, ist auch ein BMW. Diesen habe ich dann mit den Lichtbildern eingeschickt. Die Versicherung hat ihn mehrfach angemahnt und ihm eine letzte Frist bis 24.2.15 zur Stellungnahme gegeben. Vor 3 Tagen hieß es von der Versicherung, dass sie mir den Schaden ausbezahlen. Soeben habe ich erfahren, dass er gestern gesagt hat, dass er überhaupt keinen Schaden verursacht hat. Jetzt habe ich gerade bei einem Rechtsanwalt angerufen und wurde gerade zurückgerufen, dass dieser alte Mann von dieser Kanzlei schon vertreten wird. Wie kann ihm nach über 4 Wochen einfallen, dass er es plötzlich nicht mehr war? Was kann ich machen? Bleibe ich jetzt auf meinem Schaden sitzen? Ich hätte doch warten sollen bis er aus dem Krankenhaus rausgekommen ist und dann hätte man ganz genau gesehen, dass er es war. Die Polizei sagte aber dass ich gehen könne. Jetzt kann ich meinen Rechtsanwalt auch noch bezahlen und werde alles verlieren, da ich der Polizei geglaubt habe, dass ich wegfahren kann und der Schaden aufgenommen ist. Schließlich muss ich beweisen.

Polizei, Versicherung, Anzeige, Fahrerflucht, Sachbeschädigung
Bezahlen für Rettungswagen, Zuzahlungen?

Hallöchen ihr Lieben,

ich habe heute einen Brief von der AOK bekommen und dort drinnen steht, nach fast 4 Monaten, dass ich noch 10,00€ zahlen muss. Ich finde das nicht so schön, da ich wirklich nicht jemand bin, der den Rettungswagen jeden Monat braucht ohne Grund.
An diesem Tag, dem 28.11.2014 brauchte ich wirklich Hilfe und ohne wäre ich wahrscheinlich nicht mehr da. Wären sie nicht gekommen, wäre ich wahrscheinlich vor irgendein Auto gesprungen. Ich will hier auch nicht viel schreiben über den Vorfall, sind einfach psychische Gründe, die dann dazu führen, obwohl ich das nicht so will. (Ja, ich bin in Behandlung!) Mehr müsst ihr über mich selber auch nicht wissen, da es einfach privat ist und euch das eigentlich nichts angeht. Ich will nur, dass es keine Vorurteile gibt!

Es ist einfach so, dass ich den Rettungswagen im Jahr 2014 nur 2x gebraucht habe im gleichem Monat und ich war 1 Woche danach noch im Krankenhaus um Fäden zu ziehen und dort könnte man ruhig sagen, dass man noch 10,00€ braucht und nicht erst
nach fast 4 Monaten. Wir zahlen bei der AOK immer mehr und mehr.
Wir sind nicht solche Menschen, die viel Geld haben oder irgendwelche Sachen ausnutzen.
Vor allem, keiner in der Familie braucht einen, nur ich.. manchmal.

Ich habe auch etwas von Notfallgebühr gelesen, die 10,00€ kosten soll.
Anderseits habe ich auch gelesen, dass ab 500,00€ nichts mehr zu zahlen ist.
Der Betrag von mir würde 590,00€ kosten - 10€ = 580,00€ & das ist ein großer Unterschied. Von einem guten Kumpel habe ich auch etwas von einer Befreiungskarte gehört?

Kann mir da jemand ein paar Informationen geben oder eine gute und
billige Krankenkasse empfehlen? :-)

Vielen vielen lieben Dank im Vorraus!

Versicherung, Krankenversicherung, AOK, gesetzliche Krankenversicherung, GKV, Krankenhaus, Krankenkasse
Haftung nach Brand? (Wandbild, Verdienstausfall etc.)

Moin !

Der Hintergund: Im Keller hat es gebrannt, ein anderer Mieter hatte einen alten Trockner der in Flammen aufgegangen ist. Der ganze Rauch zog durch unsere Wohnung (Miete) so dass alles mit Ruß beaufschlagt wurde. Das klingt nicht nach viel, aber es ist leider ein ganz erheblicher Sachschaden entstanden.

Der Besitzer der Trockners hat das Gerät nicht fehlerhaft bedient. Der Trockner war wie gesagt alt.

Grundsätzlich ist geklärt dass die Gebäudeversicherung das Haus saniert und unser Hausrat ist bereits beim Brandsanierer und wird so weit möglich wieder hergestellt.

Nun zu meinen Fragen:

  • Ich hatte in einem Zimmer ein Bild an die Wand gemalt. Es bedeckte die ganze Wand und hat mich viel Zeit, Mühe und natürlich auch Material gekostet. Das Ergebnis war durchaus professionell. Die Hausratversicherung sagt, dass sei kein Hausrat. Die Gebäudeversicherung will nur einfarbig drüber streichen. Habe ich da gar kein Recht auf Kompensation meiner Arbeit oder Wiederherstellung ?

  • Am Folgetage nach dem Brand konnte ich nicht arbeiten und auch in der Zeit darauf musste ich für viele Termine zur Verfügung stehen, an denen sich Gutachter die Wohnung ansahen. Habe ich ein Anrecht auf Verdienstausfall oder ähnliches ?

  • Kann es wirklich korrekt sein, dass der Besitzer des Trockners (bzw. seine Haftpflicht) nicht im geringsten haftbar gemacht werden können ? Ich will dem Herren persönlich nichts böses, aber wir haben einen enormen Schaden an unserem Hausstand und eine erhebliche persönliche Belastung erlitten. Wenn wir Schadensersatz kriegen können, möchten wir das auch nutzen.

Vielen Dank für Eure Hilfe !

Versicherung, Feuer, Recht, Gebäudeversicherung, Jura, Schaden
Von Deutschland nach Österreich: endlich eine Familie

Hallo ihr lieben,

ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen Helfen und ein bisschen Klarheit verschaffen. Ich habe derzeitig folgende Situation:

Mein Freund und ich sind nun schon recht lange zusammen. Ich bin eine Alleinerziehende Mutter einer 2 1/2 Jährigen Tochter. Sie ist nicht seine Tochter, sieht sie allerdings als diese. Da er in Österreich Selbstständig ist, ist ein Auswandern nach Deutschland für ihn eigentlich Unmöglich da er seinen Kundenstammbaum dort hat und das ganze auch recht gut läuft. Wir möchten nun allerdings zusammen ziehen und endlich Dauerhaft gemeinsam leben, alleine schon wegen meiner Kleinen da es natürlich auch für sie Schwierig ist den Papa immer Wochenlang nicht sehen zu können. Bevor dazu Fragen aufkommen: ich habe das Alleinige Sorge Recht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und so weiter, der "richtige Vater" Interessiert sich auch gar nicht für seine Tochter. Da ich nun einmal Alleinerziehend bin, bin ich in Deutschland vom Staat abhängig, daher weiß ich nun nicht wirklich wie das Auswandern machbar wäre. Ich möchte in Österreich dann eigentlich mein Abitur (ich weiß dort heißt es anders) nachholen sobald meine Tochter dort einen Kindergarten Platz bekommt. Das heißt allerdings das wir Sozialhilfe bzw. Unterstützen beantragen müssten. Und da sehe ich nun die Schwierigkeit. Deshalb nun hier meine Fragen:

  1. Bekomme ich für mich und meine Tochter Sozialhilfe wenn wir zu meinem Freund ziehen?
  2. Wo muss das alles beantragt werden?
  3. Wie sieht es mit dem Kindergeld und Unterhaltsvorschuss aus?
  4. Wie läuft das mit der Einbürgerung? Gibt es da besondere Dokumente die ich benötige?

Ich wäre natürlich auch jederzeit bereit statt der Schule einer Arbeit nach zu gehen, allerdings geht dies erst wenn meine Tochter betreut wird, ich denke das ist Verständlich.

Ich hoffe ich konnte meine Fragen Verständlich erklären und baue auf eure Hilfe und Erfahrung =)

Gruß

Jacky T.

Versicherung, Unterhalt, alleinerziehend, auswandern, Hartz IV, Kindergeld, Österreich
Fahrertür stark verbogen - Polo 5 Cross 1.2 TSI

Moinsen,

folgendes Problem:

Habe mein Auto rückwärts aus der Garage gesetzt. Alles soweit kein Problem. Auto rechts von einem Baum abgestellt, Motor laufen gelassen, Schalthebel auf P (Parken) (Das Fahrzeug hat DSG). Dann bin ich ausgestiegen um das Garagentor zu schließen. Allerdings rollte der Polo trotz Schalthebel in Parkposition zurück. Die Fahrertür war noch offen, also ist das Auto mit der Fahrertür gegen den Baum gefahren, die Tür hat sich dann natürlich nach vorne gebogen.

Die Tür fällt nun nicht mehr normal zu. Mit einem Schwung geht sie zwar noch zu, aber die Bordelektronik erkennt keine geschlossene, sondern eine offene Tür. Was aber deutlich zu sehen ist: Die Tür ist verbogen. Übel verbogen. Zwischen Karosserie und Türrahmen (oben) sind etwa 5-7 cm Platz, Hand durch stecken kein Problem. Das die Tür oben komplett verbogen ist sieht jeder. Immerhin ist das auch die Stelle, die mit dem Baum im Kontakt war. Was mir beim starten des Fahrzeuges aufgefallen ist - der Schlüssel ließ sich nicht gut im Schloss drehen, erst nach ein wenig gebohre im Schloss konnte ich zünden. Das könnte allerdings auch an der Lenkradposition gelegen haben.

Nun zu meiner Frage: Versicherung? Eher nicht oder? Was kostet eine neue Tür in etwa? Groß Hoffnungen auf Zurück biegen habe ich nicht. Aber was in eine Richtung gebogen wurde, kann theoretisch auch in die andere Gebogen werden.

Gruß Calciumchlorid

Auto, Versicherung, Reparatur, reparieren, Schaden

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