Mir hat vor einigen Tagen jemand auf einem Supermarktparkplatz etwas die Seite verkratzt. Der Schaden ist nicht erheblich aber sichtbar. Der Verursacher hat seine Kontaktdaten hinterlassen. Sollte ich nun die Reparatur nur über Versicherung und Gutachten laufen lassen oder mich versuchen mit ihm auf einen Ausgleich zu einigen und nur auf das Bezahlen der Werkstadtsrechnung bestehen?