Hallo, Ich hatte mein Auto in der Werkstatt für eine kleine Reperatur, die Werkstatt hat diese Reperatur angeblich durchgeführt und auf der Probefahrt durch einen Werkstattmitarbeiter hat dieser dann einen Unfall gebaut, wohl nicht sein verschulden, der andere Verkehrsteilnehmer war Schuld. Das Auto ist ein Totalschaden und die Versicherung des Verschulders zahlt dafür. Hat die Werkstatt jetzt noch Ansprüche auf Ihre erbrachte Leistung? Ist es rechtens das ich jetzt eine Rechnung von der Werkstatt bekomme von der vorher durchgeführten Reperatur? Ich habe nie feststellen können ob die gesagte Reperatur durchgeführt wurde, denn eine Testfahrt meinerseits war mit diesem kaputten Auto nicht mehr möglich. Wisst ihr das? Über Antworten würde ich mich freuen.