guten abend meine lieben, ich hatte vor kurzem einen arbeitsunfall, dabei ging unter anderem meine brille kaputt (rahmen verbogen/verzogen, ein glas weg). es handelt sich bei der defekten brille um ein gestell mit geringer zuzahlung, unter 50 euro soweit ich mich erinnere. ich vermute sie kann nicht repariert werden, da die brille u.a. verschiedene kratzer am kunststoffrahmen hat und dieser auch ziemlich verbogen ist. bis zu welchem preis kann ich mir jetzt eine neue brille auswählen oder muss es gar das gleiche modell sein? ich wollte mir demnächst eh eine neue bzw einen ersatz zulegen, doch sollte es kein kassenmodell mehr sein - würde die BG auch bei einem gestell welches bspw 150 euro kostet zahlen oder muss ich die differenz zum vorigen modell selbst tragen? gibt es eine obergrenze? ich will ja keine luxusdesignerbrille, aber kein kassengestell.... danke für eure antworten....!
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