Ich muss im Wechsel mit einer Kollegin Kurse bei unterschiedlichen Veranstaltern durchführen. Oft sind die Hausmeister dann abends nicht mehr da und wollen, dass wir den Gebäudeschlüssel - oft ein Generalschlüssel - in den Briefkasten werfen. Manchmal befinden sich diese direkt an der Hausmeisterloge, manchmal auch außen am Gebäude.

Weiß jemand, wie das rechtlich geregelt ist? Wer haftet, wenn ein Schlüssel abhanden kommt, sicherlich wir, oder? Wir möchten aus diesem Grund die Schlüssel nicht in die Briefkästen werfen, da manche auch so billig sind, dass man den Schlüssel sicherlich leicht daraus bekommt. Daher will ich eigentlich nicht verantwortlich sein, wenn er weg ist.

Gibt es eine Möglichkeit, den Veranstaltern schriftlich die Haftung zu übertragen (also dass diese dafür unterschreiben, wenn sie möchten, dass der Schlüssel eingeworfen wird) für den Fall, dass jemand den Schlüssel aus dem Briefkasten nimmt? Oder haften wir immer dafür, egal was man mit den Veranstaltern schriftlich festhält?

Danke im Voraus.