Klempnernotdienst bei Wasserrückstau. Wer bezahlt?

Hallo zusammen, meine Freundin und ich sind vor ca.zwei Monaten in unsere Wohnung eingezogen und hatten bis vor zwei Wochen noch keine Probleme mit den Abflüssen. Dann passierte es, als die Waschmaschine lief bildete sich ein Wasserrückstau und das Wasser kam durch die Spüle hoch, so, dass es schon auf den Boden floss und die Küche "unter Wasser stand". Zuerst hatten wir nicht die richtige Nummer des Vermieters , dann ging irgendwann der Hausmeister ans Telefon um uns zu sagen, dass er da so wie so nichts machen könne und er sich im Urlaub befinde, es gebe jedoch eine Vertretung. Ich habe dann die Vertretung angerufen(mehrmals) und die hatte ihr Handy ausgeschaltet. Daraufhin habe ich selbst nach möglichen Klempnernotdiensten in Köln gesucht und habe in der Not die Firma Schadenengel engagiert, da ich keine andere finden konnte, die gegen 20:00 Uhr noch erreichbar war. Die haben dann auch gleich einen ihrer Partner geschickt und der hat dann versucht die Austrittsstelle zu ermitteln und anschließend so ein Trockengeräten aufgestellt, dies blieb vier Tage bei uns stehen. Dann kam eine Woche später die Rechnung, auf der stand, dass der Betrag von 1040€! innerhalb von 5 Tagen überwiesen werden muss. Da ich nun erst mit meinem Vermieter die Zahlung und Versicherungssache klären wollte,konnte ich durch einen Fehler in der Rechnung zwei weitere Tage aushandeln. jetzt zur Sache: Der Vermieter ist der Meinung, dass die Hausratsversicherung von meiner Freundin und mir für die Kosten verantwortlich ist. Diese sagt jedoch ganz klar, dass die Gebäudehaftpflichtversicherung des Vermieters die Kosten übernehmen muss. Der Vermieter hat dann einen Installateur zu uns geschickt, der sich die Sache noch einmal angeschaut hat und der fand im Flexrohr unter der Spüle ein uraltes festes Objekt, welches den Abfluss dort verstopfte und sich wahrscheinlich erst vor kurzem irgendwie da festgesetzt hatte. Jetzt möchte der Vermieter jedoch erst auf den Bericht des Installateurs warten, ehe er seine Versicherung kontaktiert. 1. Angenommen,ich werde die Rechnung als Auftraggeber zahlen müssen, wie stehen meine Chancen das Geld zurück zu bekommen? 2. Welche Versicherung ist nun zuständig? 3. Kann ich die Zahlung bedenkenlos herauszögern, bis wir alles mit den Versicherungen abgeklärt haben?

Ich danke euch schon einmal im Voraus für eure Hilfe :-)

Gruß

Tobias

Wohnung, Versicherung, Mieter, Vermieter, Rechte, Notdienst, Verstopfung
Wie weit sollte man beim Kolloquium ins Fachwissen gehen und wie viel Input ist sinnvoll?

Hi alle zusammen,

ich stehe im Moment vor meinem Kolloquium der Erzieher Ausbildung und bin mehr oder weniger Ratlos. Bei uns ist es so, dass wir 20 Minuten insgesamt Zeit haben, Vortragzeit ca. 10 bis 15 Minuten und restliche Zeit Gesprächsrunde bzw. Fragerunde. Für mich stellt sich einfach die Frage, wie tief man wirklich in das Thema eintauchen kann, da ja so ziemlich jedes Thema sehr umfangreich sein KANN. Ich habe als Thema "Arbeiten mit Borderline Persönlichkeitsstörung in der Jugendhilfe" gewählt, da dieses ein aktuelles in unserer Einrichtung sein muss. Die Gliederung sieht bei mir wie folgt aus:

  1. Vorstellung des Fallbeispiels

- Klar, ich stelle eine Betroffene Klientin unserer Einrichtung vor 2. Allgemeines zur Borderline Persönlichkeitsstörung - Klassifikationssystem der American Psychatric Association , DSM - IV Kriterien, evtl. geschichtliches, kurz die Entstehung des Begriffes wobei ich hier überlege Allgemeines als ersten Punkt zu wählen. 3. Eigene Praxiserfahrungen in der Arbeit mit BPS - Welche Kriterien passen auf das Fallbeispiel? - Wie wurde bereits mit der Klientin bezüglich der BPS gearbeitet? - Was war hilfreich, was weniger ? 4. Methodische Ansätze zur Arbeit mit Borderline - Welche weitern Möglichkeiten gibt es für die Arbeit mit Borderlinern?

Also für mich sieht das einfach nach zu viel Masse für 10-15 Minuten aus, aber ich wüsste nicht, wie ich das kürzen sollte bzw. würde ich einfach nicht zu arg ins Fachwissen gehen, um es verständlich, relativ kurz und nachvollziehbar zu halten. Was meint ihr, ist das machbar?

Danke schonmal :-) Gruß Tobi

Ausbildung, Erzieher, Kolloquium
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