Guten Abend,

ich bin auf dem Parkdeck von Kaufland angefahren wurden. Der Unfallverursacher fuhr deutlich zu schnell, (zwei Zeugen vor Ort haben das zu 100% bestätigt). Dazu kommt, dass ich von rechts mit Schritttempo gekommen bin, sprich hier greift die "Rechts vor Links" Ordnung (beides wurde ebenfalls von denselben Zeugen bestätigt). Bei der Einfahrt zu Kaufland steht auf den Schildern das hier die StVO. Gilt. Als die Polizeibeamten eingetroffen sind, hieß es nur "Wir sehen beim ersten Blick, wer hier der Schuldige ist (sie sprachen vom Unfallverursacher). Der Schaden an beiden Autos war hoch, vor allem an meinem (Gutachter hat Totalschaden festgestellt). Die Polizeibeamten haben mit Ihrem Equipment ausgemessen, dass der Unfallverursacher mind. 30km/h gefahren ist. Dieser befuhr die sogenannte "Hauptzufuhrstraße" (das ist die Fahrbahn die zur Ein- und Ausfahrt gilt). Dort dürfen dementsprechend keine Fahrzeuge Parken, ausschließlich Fahrbahnmarkierungen sind dort enthalten, keinerlei Parkplatzmakirungen. Ich Kamm aus einer sogenannten "Seitenstraße" und wollte mich um eine neue Runde zu Fahren auf der Suche nach einem freien Parkplatz in diese Hauptzufuhrstraße vorschriftlich einordnen (sonst könnte man ja fahren wie beim Autoscooter).

Ich fasse zusammen:

Zwei Zeugen bezeugen, dass ich von rechts mit Schritttempo auf die Hauptzufahrtsstraße fahren wollte und das der Unfallverursacher viel zu schnell gefahren ist. Auf den Schildern steht das dort die StVO gilt. Das Gutachten wurde abgeschlossen mit dem Fazit: Totalschaden!.

Die gegnerische Versicherung sieht das anders:

"Entgegen ihrer Ansicht gilt die Regelung des § 8 StVO auf dem Parkplatzgelände nicht. Daran ändert auch die von dem Eigentümer aufgestellte Beschilderung nichts. Vielmehr ist hier lediglich das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gemäß § 1 Abs. 2 StVO maßgebend. Ein eindeutiger Straßencharakter der Fahrgassen, welcher hier zu einer anderen Bewertung führen könnte, liegt nicht vor. Wir verbleiben daher bei unserer bisherigen Haftungsquote von 50%"

Ich habe keine Rechtschutzversicherung. Mein Gutachter hat seinem Anwalt diesen Fall weitergeleitet, ohne dass ich etwas in dieser Hinsicht unterschrieben habe. Für mich war das ein normaler Prozess. Dieser steht auch in Kontakt mit mir, allerdings ist er 100% davon überzeugt, dass ich keine guten Chancen habe die gesamten 100% zu bekommen. Er ist der Meinung, dass am Ende ein Minus bei rauskommt, und rät mir ab vor Gericht zu gehen. Die Frage ist, was Soll ich davon halten????????! Soll ich einem Anwalt widersprechen, weil ich ihn nicht selbst aufgesucht und damit beauftragt habe?