Hallo,

mein verstorbener Lebensgefährte hatte eine Risikolebensversicherung in höhe von
130 000 Euro abgeschlossen. Ich bin die Begünstigte. Es gibt zwei erwachsene Kinder die die alleinigen Erben sind. Ich weiß das die Versicherung nicht mit in die Erbmasse fällt. Haben die Kinder trotzdem auf irgendeiner Art anspruch auf dieses Geld und wenn ja,in welcher höhe?

Vielen Dank S.J