Hallo Ihr
Vor ca. 1 Woche ist mir einer in die Seite gefahren und hat Fahrerflucht begangen. Da ein Zeuge sich das Kennzeichen gemerkt hat konnte ich Anzeige bei der Polizei erstatten und über diese Hotline der Autoversicherer die Versicherung des anderen Fahrers ausfindig machen. Dort habe ich den Schaden gemeldet und man wollte sich mit mir nochmal in Verbindung setzen. Es handelt sich allerdings nur um einige Kratzer im Lack und eine kleine Delle die man nur bei genauer Betrachtung erkennt. Ein Bekannter von mir meinte jetzt, auch aufgrund der Vorschäden und des Alter meines Autos würde er gar nichts machen lassen und auch kein Gutachten machen lassen, da es sein kann, dass ich den Gutachter selber zahlen muss, weil es sich mit allergrößter Wahrscheinlichkeit um einen Bagatellschaden handelt. Stimmt es dass ich in dem Fall ein Gutachten der Gegnerischen Versicherung selber zahlen muss? Oder gilt das nur, wenn ich selber noch ein Gutachten in Auftrag geben würde? Ich verstehe das nicht so ganz.