Bei der Absicherung einer Unfallstelle an einer unübersichtlichen Kurve , bei Regen und düsterer Sicht, habe ich für den laufenden Vekehr auf einen Unfall aufmerksam gemacht in dem ich meinen Pkw am rechten Fahrbahnrand mit eingeschaltetem Pannenblinker parkte und zusätzlich ein Blaulicht auf`s Dach stellte. In der entgegen kommenden Richtung stand ein Steifenwagen der Polizei. In der Unfallstelle direkt ein Rettungswagen zur Versorgung einer Verletzten. Nun werde ich mit einem Ordnungsgeld von 20,00€ verwarnt. Das Fahrzeug befand sich die ganze Zeit im Stand und der Motor war Abgeschalten. Eine Fahrbereitschaft war nicht hergestellt und auch ein Missbrauch des Wegerechts kam nicht in Frage. Was nun tun Zahlen oder Einspruch. Diese Handlung war nicht die erste dieser Art. Fahre beinah 100 000 km im Jahr und komme durchschnittlich 2 - 3 mal in solche Situationen. Bisher gab es immer ein Danke schön und einen Handschlag.