Hallo,

ich und ein Freund sind beide im HVO System aktiv (Baden-Württemberg). Da wir zur absicherung an Unfallstellen bzw. zum absichern im Dunkeln (da wir nicht immer einen Parkplatz suchen) eine abnehmbare Frontblitzeranlage im Auto haben wollte ich fragen, ob wir eine Anzeige bekommen könnten, NUR weil wir sie im Auto haben, auch wenn wir sie nicht benutzen. Also wenn jetzt z.b. bei einer allgemeinen verkehrskontrolle das gerät entdeckt wird. Wir benutzen es im einsatz ja nicht um sonder- oder wegerechte in anspruch zu nehmen, sondern lediglich um abzusichern, was meines wissens nicht verboten ist.

Danke im vorraus:)