Parken gegenüber Einfahrt von schwerbehinderter Person bei schmalen Straßen

Hallo! Ich habe eine Frage zum Parken gegenüber Einfahrten bei schmalen Straßen. Bisher war gegenüber der Einfahrt meiner Mutter durch eine schraffierte Fläche das Parken untersagt. Dank eines netten neuen Mieters im gegenüberliegenden Haus und einer weiteren Mieterpartei des Hauses daneben (1 Person die 2 Autos und 1 Motorrad auf der Straße parkt^^) wurde diese jetzt aufgehoben ohne weitere Anhörung der betroffenen Partei in Form meiner Mutter. Besagter "Nachbar" der sehr betont dass er sich rücksichtsvolles und nachbarschaftliches Verhalten wünscht, wenn es seinen Interessen dient, hat veranlasst, dass diese schraffierte Fläche übermalt wurde. Auf dem Rathaus wurde uns gesagt, man könne hier nichts machen, allerdings konnte das Rathaus ohne weitere Anhörung auf Wunsch des Mieters veranlassen, dass die Fläche übermalt wurde... Gespräche verlaufen uneinsichtig, die Parkplätze an der Straße vor dem Nachbarhaus, wo sich gegenüber keine Ein-/ausfahrt befindet, werden absichtlich nicht genutzt. Vor der Garage meiner Mutter wird absichtlich auch noch ca. 30-50 cm vom Bordstein geparkt, damit es noch enger wird.

Der Begriff "schmale Fahrbahn" ist ja in §12 Abs. 3, Pkt. 3 der StVO nicht weiter geregelt bzw. in Metern ausgedrückt. Meine Mutter ist zu 100% schwerbehindert (außergewöhnlich gehbehindert) und hat durch ihr Auto eine gewisse Grundmobilität. Die Straße hat (Bordsteinkante Gegenseite bis Bordsteinkante auf unserer Seite) eine Breite von 4,97 - 5,00 m. Die Urteile der Verwaltungsgerichte sind sich da jetzt z.T uneinheitlich, während manche von 2-3 maligem Rangieren sprechen, gibt es auch andere Urteile, die anführen, dass es auch darauf ankommen kann, welche rangiermanöver einem Anlieger zuzumuten sind. Durch die Behinderung ist meine Mutter nicht in der Lage, sich wie jeder andere Autofahrer umzudrehen und nach hinten zu schauen.

Gibt es hier eine Möglichkeit, eine dauerhafte Halteverbotzone zu beantragen und wenn ja, wo? Beim Rathaus bzw. Ordnungsamt oder lieber gleich beim Landratsamt?

Danke im voraus für eure AntworteN!

Behindertenparkplatz, Behinderung, parken
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