Hallo zusammen,
ich hatte vor ca. 4 Wochen einen Unfall mit meinem Auto. Jemand hat mir die Vorfahrt genommen, ein Ausweichen war nicht mehr möglich und trotz Vollbremsung war ein Unfall nicht mehr zu vermeiden, sodass ich meinem Unfallgegner ins Auto gefahren bin. Die Schuldfrage ist also somit eindeutig geklärt (Missachtung der Vorfahrt). Hinzu kommt noch, dass der gute Mann Alkohol im Blut hatte. Der Abschleppdienst bzw. die Autovermietung Avis hat mir dann für 2 Wochen einen Ersatzwagen zur Verfügung gestellt. Da mir das zum ersten Mal passiert ist und ich nicht wusste wie in solch einer Situation am besten vorzugehen ist, habe ich einen Anwalt eingeschalten, der mich unterstützt. Dann das böse Erwachen (als der Gutachter kam) --> der TÜV ist seit 12/2013 abgelaufen.
Jetzt meine Frage: Übernimmt die gegnerische Versicherung die, auf Grund des Unfalls, angefallenen Kosten (Anwalt, Mietwagen,...) trotz abgelaufenem TÜV?? Das hat man mir jedenfalls versichert, nachdem ich die Sachlage erklärt hatte (Unfallhergang --> Schuldfrage).
Danke schon mal für eure Hilfe!