Ich habe gerade eine Strafverfügung aus Österreich erhalten. Tatbestand ist Überhöhte Geschwindigkeit.

Bekanntlich wird in Österreich ja von hinten geblitzt somit ist der Fahrer nicht eindeutig zu identifizieren.

Laut deutschem Recht muss dies allerdings passieren um eine Strafe geltend zu machen.

Kann ich dies als Einspruch einlegen um so der Geldstrafe zu entkommen ?