Hallo liebe Leute. Ich habe gerade aus Langeweile mir unsere deutschen Gesetze mal angeschaut und bin bei diesem Paragraph zum stehen gekommen. Es ist die STVO Paragraph 35 Absatz 5: (......) (5) Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten.(......)
Was ist mit der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit gemeint? Heisst das, die Polizei ein Drogentest durchführen darf? Näheres steht da leider nicht, daher bin ich gezwungen euch zu fragen... Danke im Voraus!