Ich hatte Ende April einen Wildunfall der von der Polizei auch als solcher aufgenommen und dessen Folgen (Totalschaden) von der Versicherung auch entsprechend übernommen wurde. Nun habe ich fast 6 Monate danach ein diesbezügliches Schreiben von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement bekommen, in dem mir die Bezahlung der Kosten in Höhe von ca. 54 € für die Beseitigung des bei dem Unfall getöteten Tieres angezeigt wird.

Bisher war ich der Ansicht, daß dafür der betreffende Jagdpächter bzw. Förster zuständig ist und nach einem Anruf bei Hessen Mobli wurde mir gesagt, daß es bereits seit 2003 ein Gesetz gibt, welches besagt, daß die Kadaverbeseitigung numehr durch die Straßenbauämter -hier Hessen Mobil- durchgeführt wird.

Leider habe ich zu diesem Gesetzt nichts Konkretes im Internet finden können und so hoffe ich, daß mir hier jemand eine entsprechende Antwort geben kann