Ich habe eine rechtliche Frage. Bitte nur Leute antworten, die die Antwort sicher kennen. Bitte keine Spekulationen.Meine Frau hatte dieses Jahr einen Autounfall. Ich habe in der Sache einen Anwalt beauftragt, mit dessen Arbeit wir aber äußerst unzufrieden waren. Wir hatten das Gefühl dass unser Fall nicht bearbeitet wurde. Wir wollten sodann einen anderen Anwalt der uns empfohlen wurde beauftragen. Wir haben uns deshalb bei der Rechtsschutzversicherung erkundigt. Dort wurde uns mitgeteilt, dass ein Anwaltswechsel auf Kosten der Versicherung nicht möglich ist. Sie übernehmen nur die Kosten für den ersten Anwalt. Der neue Anwalt würde praktisch nochmals von neu beginnen und das müssten wir dann aus eigener Tasche zahlen.
Wir wissen nicht was der alte Anwalt bisher gemacht hat. Wir würden das Mandat gerne kündigen und zu dem uns empfohlenen Anwalt wechseln. Wollen aber natürlich nicht doppelt zahlen.
Können wir wechseln ohne doppelt zu zahlen? Bzw. bis wann kann man wechseln ohne doppelt zahlen zu müssen?