unbeabsichtigt zu Langsam gefahren , Nötigung?

`Liebe Leser , ich hätte da mal eine frage. Es geht darum das ich Gestern mit dem Auto auf dem Heimweg war , plötzlich kam ein 50ger Schild + Baustellen schild. Da dachte ich mir dann ok runter vom gas und fuhr so 65 gemütlich vor mich hin. Ich weis das 65 keine 50 sind aber es war lediglich auf der rechten seite ein paar Leitpfosten , was dann wohl als Baustelle ausgelegt wird ... naja schlieslich kamm nach ein paar Hundertmetern das nächste 50ger schild also fuhr ich mit gleicher Geschwindigkeit weiter. nach kurzer zeit wurde ich auch dann auch vom ersten Auto Überholt und dies war sehr knapp mit dem Gegenverkehr, Ich dachte mir da nur hm ok soll er machen. schlieslich gab ich dann etwas mehr gas soauf 80 da ich mir dachte hier kann nicht mehr 50 sein wenn die es so eilig haben .. trotzdem überholte mich dann auch der 2 wagen und guckte aber sowas von angepisst in mein Auto....... Nun stellte sich mir halt raus, das ich wohl geträumt haben muss und nach der Baustelle wohl doch nicht mehr 50 waren sondern wieder 100, hab ich mich den damit strafbar gemacht das es durch mich zu einen Gefährlichen Überholmanöver kam. ich hatte mich auch gewundert da keine Baustelle mehr da war aber hatte die 50 noch im Kopf..... man mich hier nun wegen Nötigung §240 Stgb Anzeigen? ich finde im Internet nur den Busgeldkatalog mit folgendem Tatvorwurf Sie fuhren ohne trifftigen grund zu langsam und Behinderten somit den Verkehrsfluss ( 20) Euro Busgeld. Ich wollte ja die anderen nicht Nötigen sondern dachte mir halt nur das 50 ist ...

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