Hallo zusammen,
nach einem spaßigen Discobesuch vor 4 Jahren nahm der Abend leider eine unschöne Wendung, als es später zu einer Auseinandersetzung kam (genauere Umstände sollen an dieser Stelle irrrelevant sein). Jetzt habe ich diese Anklageschrift (Körperverletzung) nun seit dem am Hals, obwohl ich selbst kaum zu etwas beigetragen habe und da mehr oder weniger reingeraten bin. Jedenfalls hat mein Anwalt nach der ganzen Zeit (ich hatte zwischenzeitlich über ein Jahr lang nichts mehr darüber gehört) eine Verfahrenseinstellung gemäß §153a StPO aushandeln können. Allerdings bin ich aktuell Student und beziehe noch kein festes Einkommen (auch kein Bafög) und die verlange Auflage beträgt 2000,- innerhalb von 6 Monaten.
Meine Zustimmung soll innerhalb von 2 Wochen erfolgen, andernfalls kommt es sehr wahrscheinlich zu einem Gerichtprozess (wie das letztlich ausgeht ist natürlich unklar).
Meine Fragen:
1.Wie verhält sich die ganze Geschichte zeitlich betrachtet: gibt es da eine Verjährung o.ä. was man geltend machen könnte?
2. Obwohl ich zuversichtlich bin, möchte ich das Risiko (zumal ich angehender Ingenieur bin) eines Eintrags ins Strafregister meiden. Kann man eventuell die Auflage noch schriftlich aushandeln? Beispiele: Mehr Zeit (geringere Raten), geringere Auflage an sich oder zusätzliche Sozialstunden?
Ich bitte um seriöse Antworten von Experten und Personen die sich tatsächlich mit dieser Thematik auskennen. Vielen Dank