Darf ich hier parken? Unerlaubt Strafzettel?

Am Anfang der Straße steht nach einer Kreuzung "Zeichen 283-10: Absolutes Haltverbot (Anfang), Aufstellung rechts". Ich habe am anderen Ende der Straße geparkt. Meines Wissen nach muss für die Gültigkeit des Haltverbotes am Ende der Straße "Zeichen 283-20: Absolutes Haltverbot (Ende), Aufstellung rechts", dieses fehlte aber.

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Bild: An den grünen Stellen parkten Autos, ich auch. Das rote Kreuz soll die Stelle verdeutlichen, an der das Schild fehlt.

Wurde mir nun also unerlaubt Falschparken vorgeworfen, da das Haltverbot eigentlich nicht richtig beschildert ist und somit auch ungültig ist?

EDIT: 

wikipedia.org/wiki/Haltverbot :

Gültigkeitsbereich der Zeichen 283 und 286

Mangels definiertem Beginn (Zeichen 283-10 Haltverbot oder 283-50 Beginn des Haltverbots) der Verbotsstrecke eines Haltverbots ist ein rückwärts weisendes Schild (Zeichen 283-20 Ende des Haltverbots) für sich allein rechtsunwirksam und muss daher nicht beachtet werden (BVerwG DAR 1975, 250 und VRS 49, 306; BayObLG VerkMitt. 76 10; OLG Hamm VRS 50 469; KG Berlin VRS 47 313)

Das trifft nicht ganz auf meine Situation zu, aber vielleicht kann man das auch andersrum deuten?

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Auto, Verkehr, Deutschland, Recht, Verkehrsrecht, Bußgeld, Ordnungswidrigkeit, Parkplatz, Schild, Straßenverkehrsordnung, Auto und Motorrad
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