Servus,

habe im Alter von ungefähr 15-16 Jahren drei Strafanzeigen bekommen. Bei der dritten oder zweiten wurden mir Fingerabdrücke entnommen, damit war ich nicht einverstanden und da meinten die Polizisten, dass ich dazu gezwungen bin(ist man das?), aber diese sollen mit der Volljährigkeit wieder gelöscht werden. Bin jetzt 20 und seitdem nicht mehr negativ in "Erscheinung getreten". Keine Anzeigen.

Meine Frage, stimmt es, dass Fingerabdrücke mit Beginn der Volljährigkeit aus der Datenbank verschwinden, wenn keine weiteren Auffälligkeiten auftreten?

Gruss