Heute wurde mir mein Strafbefehl zugeschickt. Für "Diebstahl" wurde ich zu 20 Tagessätzen a 15 Euro verurteilt (macht 300,-) Kann mir jemand, aus Erfahrungswerten heraus, sagen, ob dass im unteren Bereich angesiedelt ist? Bin momentan ohne Einkommen (was ich auch so angegeben hatte). Möchte wissen, ob sich ein Einspruch mit Darlegung der wirtschaftlichen Situation (ALGII - Empfänger) "lohnt" oder ob es viel weniger gar nicht werden kann? Weiß jemand ebenso, wieviel zusätzlich durch "die Kosten des Verfahrens" dazukommen? Herzlichen Dank im Voraus! (Und auch herzlichen Dank für konstruktive Antworten - der moralische innere Disput wurde bereits geführt...)