Hallo,

ich habe eine allgemeine Frage:

Wenn jemand etwas geringfügiges verbrochen hat und auf einen Strafbefehl wartet, ist der Gang zum Gericht schon vorprogrammiert? Es geht um eine Aussage eines Anwalts:

"Wenn Sie erst auf die Anklage/Strafbefehl warten, ist eine außergerichtliche Erledigung in der Regel bereits ausgeschlossen."

Ich dachte, ein Strafbefehl ist dazu da, um die Gerichte zu entlasten und eine Geldstrafe zu verhängen.