Ich habe ein paar Fragen zum Thema Vorstrafe, Approbation, Führungszeugnis.

Ich befinde mich zurzeit in den letzten Semestern meines Medizinstudiums. War leichter als ich dachte (hatte Unmengen an Altklausuren, nur Ankreuzklausuren, viele Fragen haben sich wiederholt oder die Altklausur war mit der neuen Klausur identisch, im Grundstudium darf jeder Klausur sechsmal wiederholt werden etc). Die Abschlussquote des Studiums liegt bei 95%.

Vor circa 7 Jahren wurde ich zu zwei Jahren auf Bewährung wegen einer Verkehrsstrafstaat verurteilt.

Fragen:

1.Steht das in meinem polizeilichen Führungszeugnis? Ich muss bei Klausuren immer dafür unterschreiben, dass ich noch nicht vorbestraft bin (mache ich auch gerne). Stimmt nur nicht……..

2.Ab wann wird eine Straftat wieder gelöscht?

3.Kann mir deshalb die Approbation verweigert werden?

4.Kann ich nach der Facharztausbildung ganz normal die Arztpraxis meines Vaters übernehmen? (Einkommen 5000 bis 6000 € pro Jahr)

Danke für eure Antwort/en!