Weiss jemand, welche Gesetze Beweisvereitelung durch Behörden im Fall eines Strafverfahrens regeln? Auf welche §§ kann ich mich berufen, wenn ein mich entlastendes Indiz in einer staatsanwaltlichen Ermittlung keine Beachtung gefunden hat?

Hintergrund ist der: vor einem halben Jahr war ich Tatverdächtiger in einem Ermittlungsverfahren auf Grund von Exhibitionismus (eine wahrhaft ungeheuerliche, abstruse Geschichte!). Das Verfahren wurde eingestellt mit der Begründung, dass kein hinreichender Tatverdacht vorläge (also § 170 II StPO). Allerdings ignoriert die Argumentation der Staatsanwaltschaft ein direktes Indiz, was den Tatverdacht in meinem Fall gänzlich ausräumt: das Ergebnis einer UV-Licht-Untersuchung auf Körperflüssigkeiten im Genitalbereich und an der Kleidung. Das Ergebnis war einwandfrei negativ. (Anm. : die Anklage lautete laut Polizei, der Täter habe exhibiert und masturbiert.) Allein dieses Indiz schließt den Tatverdacht für meine Person damit aus. Denn ein negatives Ergebnis ist bei dieser Anklage ein unbeirrbares Ausschlußkriterium aus dem Tatverdacht.

Vielen Dank für Eure Antwort!

siggie