Grundsicherungsempfänger möchte sein Haus an ein Bekannten verkaufen. Der Preis soll nur so hoch sein wie die Restschulden bei der Bank damit nichts an das Grundsicherungsamt zurückgezahlt werden muß und zukünftig weiter Grundsicherung bezogen werden kann. Grundsicherung ist nur auf Darlehensbasis. Der Bekannte soll umgehend das Haus zu einem erheblichen höheren Preis an einen bereits feststehenden Dritten weiterverkaufen. Aus dem Mehrerlös soll der Bekannte regelmäßig einen Betrag an den Grundsicherungsempfänger in Bar zahlen.

Fragen: 1. Fallen bei dem Verkauf vom Grundsicherungsempfänger an den Bekannten Gerichts- u. Notarkosten sowie Grunderwerbssteuer an? 2. Macht sich der Bekannte strafbar. Z. B. Geldwäsche, Sozialhilfebetrug etc.? 3. Welche Risiken ergeben sich bei diesem Geschäft?