Moin Leute! Hab ne kurze Frage und zwar hatte ich ein Verfahren Wegen Handels mit Btmg da mir aber die Schuld nicht zugewiesen werden konnte wurde mir der Deal angeboten das dass Verfahren gegen die Ableistung von 30 Sozialstunden eingestellt werden würde, es jedoch einen Bundeszentralregister eintrag darüber geben wird. Jetzt Wollte ich demnächst mit meinem Führerschein beginnen und da stellt sich mir die Frage ob es deshalb irgendwelche Probleme bzw MPU-Maßnahmen geben koennte obwohl ich ja nicht Verurteilt sprich nicht Schuldig war/bin ? PS: Die Anklage Beruhte auf ein Paar Betrunkene SMS wo niemals ein Treffen statt gefunden hat dies bestritt der Zeuge jedoch bei der Polizeilichen Vernehmung da ihm paragraph 31btmg angeboten wurde Er bezichtige viele andere Leute auch des Drogenhandels die niemals mit sowas zutun hatten diese wurden komplett freigesprochen, also musste ich wegen ein Paar sms aus denen kein Treffen hervorging 30 Sozialstunden ableisten ansonsten wäre ich verurteil worden (lasst dass erstmal kurz wirken)

Es ging um verschissene 1 mal 2,5 g und 1 mal o,5 gramm,,,,(Rechtssystem?) Ich war angeklagt ihm einmal 2,5g mit zu bringen da ich mir anscheinend selber was hohlen wollte, die 0,5 gramm hätte er mir anscheind schenken wollen (also auch wegen versuchten Erwerbs), Gab keine Beweise dass diese Treffen wirklich stattgefunden haben was der Zeuge ja dann vor Gericht auch wieder Zugab