Hallo!

Folgende Situation. Jemand, ü21, hatte eine wilde "Kuschelei" mit 2 minderjährigen Mädchen (14 und 15) Eine rauferei artet im Übermut etwas aus und es entstanden dabei enige Zärtlichkeiten. Streicheln Rücken, Dekoltee, Brust, gesicht, Po gegenseitig und in gegeseitigem Einvernehmen. keine Intimen berührungen, keine Küsse, keine Ausziehen, kein FUmmeln unter der Kleidung, keine Berühung der Geschlechtsteile, nichtmal in deren Nähe. Die Sache wird abgebrochen, als es sich anfängt seltsam anzufühlen. Für alle ist klar, dass das niemals weitergegangen wäre, schon zu weit war und sich nicht wiederholen wird. Was hat ü21 rechtlich zu erwarten, wenn das bekannt wird?