Hallo, letzte Woche Samstag war ich mit Freunden unterwegs und auf der Tanzbühne hat sich ein Betrunkener (2,2 promille - wie es sich später herausstellte) meine Freundin belästigt, jedesmal habe ich ihn freundlich aufgefodert uns in Ruhe zu lassen doch die Lage besserte sich nicht und als er ihr wieder an die Wäsche ging , ging ich dazwischen und schubste ich ihn mit der bloßen Hand nach hinten weg. Dieser stürzte dann zu Boden und versuchte mich mit der Hand zu packen, und ich hielt diese nur fest. Zur gleichen Zeit kam von hinten ein Türsteher angeschossen griff mich an und schlug mich bewusstlos zu Boden stürzte sich auf mich und obwohl ich mich nicht wehrte versuchte er weiterhin auf mich einzuschlagen woraufhin meine Freundin und mein Kumpel ihn von mir wegzerrten. Nun habe ich eine Platzwunde oberhalb der Augenbraue, Blutergüsse um das Auge herum, eine Franktur der Orbita (Augenhöhlenknochen), und Nachblutungen im Rachen und Nebenhöhlen und ständig Schwindel und Kopfschmerzen. Ich erstattete eine Anzeige, die Polizei war zum Glück gekommen, nahm alles auf und der Krankenwagen brachte mich ins Krankenhaus wo die Wunde genäht wurde. Ich würde gerne wissen, was diesen Türsteher erwartet. Ich habe leider keine Rechtschutzversicherung und einen Anwalt habe ich bisher auch noch nicht eingeschaltet, da soetwas sehr teuer werden kann. Kann ich Schadensersatzansprüche stellen? Ich muss dazu sagen, die Polizei hat bei mir einen Alkoholpegel gemessen und ich hatte 0,0 Promille. Ich habe auch 2 Zeugen die meine Schuld entkräften können. Kann ich auch ohne Anwalt vor Gericht ziehen und Schmerzensgeld beantragen?

LG