Hallo zusammen,
folgendes Szenario: ein Beamter auf Probe begeht aufgrund Drogenkonsums eine Straftat, er wird wegen seiner Unzurechnungsfähigkeit während der Straftat, die durch den Drogenkonsum entstand, freigesprochen.
Hier nun die Fragen: Das Urteil wird ja an die Dienststelle gesendet. Gibts hier überhaupt noch ne Möglichkeit, dass der Beamte auf Probe als Berufsbeamter übernommen wird? (Freispruch und so). Und wenn ja, bis wohin genau wird das Urteil geschickt? Also gehts bis zu seinem direkten Vorgesetzten oder aber "nur" zur Personalabteilung, die solche Dinge ja nicht einfach so weitergeben dürfen?
Aufgrund der enormen Wichtig- und Dringlichkeit wäre es super, wenn wirklich nur definitive Aussagen getätigt würden.....danke
Vielen Dank schonmal.