Ich bin wegen Ladendiebstahl einschlägig vorbestraft. (Es handelte sich in allen 4 Fällen um geringwertige Beträge). Nun bin ich wieder erwischt worden wegen Hühnerkeulen im Wert von 5 Euro. Habe eine Strafe von 50 Euro bezahlt, Anzeige kam heute von der Polizei.

Bevor ich den Anhörungsbogen ausfülle : Sollte ich lieber jetzt schon einen Anwalt einschalten? Besteht durch einen RA Chancen dass das Verfahren vlt eingestellt wird?

Ich bin 25 Jahre, verheiratet, Kind 1 Jahr alt und habe einen festen Job.