GbR mit Ehefrau gründen

Hi

Meine Frau und ich hatten bis Ende 2009 jeder ein Gewerbe angemeldet. Ich als Medienunternehmen und sie als Fotografin und DJ. 2010 haben wir die Gewerbe zusammengelegt, meine Frau meldete ihr Gewerbe ab und ich nahm die Fotografie in mein Gewerbe auf.

Jetzt erklärte uns unser Steuerberater, es wäre besser das ganze nachträglich in eine GbR umzuwandeln. Da dieser aber anscheinend ein gutes Geschäft mit dem Gesellschaftsvertrag machen möchte, würden wir uns ganz gerne vorher weitreichend erkundigen um die horrenden Beratungskosten zu sparen.

Ziel ist es weniger Stunden bei einer Beratung zu sitzen und evtl. schon einen kompletten Gesellschaftsvertrag vorzulegen.

Uns kommt es dabei darauf an, dass meine Frau ohne einen einzelnen Gewerbeschein fotografieren darf, bzw. als DJ in den Clubs auflegen darf. Ich möchte sie dabei auch nicht anstellen, weil sie bereits in ihrem eigentlichen Beruf als Orthoptistin auf drei Steuerkarten und eine 400 Euro-Stelle arbeitet.

Idealerweise müssten wir also beide als Inhaber der Firma gelten und unsere Gewinne bzw. Verluste ohne Trennung der selben in unsere gemeinsam veranlagte Steuererklärung einfließen lassen.

Das Thema Haftung ist zwar wichtig, aber schon vollständig erklärt worden. Also benötigen wir darauf keinerlei Hinweise.

Da es einen rechtlichen Unterschied gibt, zwischen einer normalen GbR und einer GbR unter Angehörigen, wäre es mir wichtig diesen genau zu klären.

Die meisten Seiten bei der Googlesuche drückten sich dabei mehr als schwammig aus.

Eine Seite zum Thema Ehegatten GbR beschränkte sich komplett nur auf landwirtschaftliche Familienbetriebe. Andere auf Gemeinschaftspraxen.

Uns interessiert also folgendes:

Infos, Infoseiten, Infomaterial, Musterverträge, oder ähnliches, die genau dieses Thema behandeln. Wenn jemand einen vergleichbaren Fall kennt, und Infos für uns hat, würde uns das sehr freuen. Sollte jemand anderweitige Tipps für die oben erwähnten Infos, Infoseiten, etc. haben würde uns das auch schon sehr weiterhelfen.

Vergleichbare Konstellationen sind zwei Eheleute, die die gleiche Dienstleistung (Fotografie, DJ, Kurierdienst, Gartenarbeit, Gebäudepflege oder ähnliches) anbieten.

Vielleicht hat jemand schonmal einen ähnlichen Fall selber erlebt oder betreibt auf ähnlichem Gebiet eine GbR mit seinem Ehepartner und kann uns Tipps geben.

Schonmal Danke im Voraus.

PS:

GmbH, Ltd. usw. kommen aus diversen Gründen nicht in Frage. Die Haftung ist, wie bereits erwähnt, nicht das Thema dieses Threads.

Steuern, Recht, BGB, Ehe, GbR, Gesellschaft, Gewerbe, Steuerrecht, Unternehmen
Getrennt lebend aber nicht getrennt sein... Steuerklassen Problem

Hallo! Mir stellt sich folgendes Problem:

Meine Frau und ich haben uns für einige Monate getrennt aber schließlich wieder zueinander gefunden. Während der Trennung bin ich aus unserer gemeinsamen Wohnung in A ausgezogen und wohne jetzt in B. Seit kurzer Zeit habe ich eine neue Arbeitsstelle in C gefunden.

Entfernung A-> C 81km / Fahrzeit 115min Entfernung B-> C 83km/ Fahrzeit 50min Entfernung A-> B 20km / Fahrzeit 20min

Zurück in die gemeinsame Wohnung möchte ich nicht ziehen weil ich täglich 30min länger unterwegs wäre und mich außerdem nicht mehr mit meinen Schwiegereltern verstehe die im gleichen Haus in A wohnen. Meine Frau studiert in A und benötigt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nur 15min bis zur Uni. Von B aus benötigt sie mehr als 1 Stunde.

Daher möchten meine Frau und ich vorerst an unseren jeweils verschiedenen Wohnorten wohnen bleiben bis wir nach ihrem Studium eine neue gemeinsame Wohnung beziehen.

Ich möchte nun einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen und mich auch im gleichen Anlauf ordnungsgemäß ummelden.

Allerdings habe ich auf meinem zuständigen Amt nachgefragt und dort wurde mir mitgeteilt, dass ich zur Ummeldung meine Lohnsteuerkarte mitbringen müsse damit meine Lohnsteuerklasse von III auf I geändert wird. Meinen Verweis dass meine Frau und ich NICHT getrennt lebend, sondern nur getrennt wohnend sind wurde mit der Antwort „Das könne ja jeder behaupten!“ abgewehrt.

Was kann ich tun?

Besten Dank im voraus!

Steuern, Trennung, getrennt lebend, Steuerklasse, Steuerrecht, verheiratet
Nebenverdienst durch verschiedene Dienstleistungen?Geht das legal? Kleingewerbe anmelden?

Guten Tag,

Mein Freund würde gerne etwas Geld nebenbei verdienen und ist auf Seiten wie z. B. myhammer, ServiceJobber u.  Ä. gestoßen. Auf diesen Seiten können die unterschiedlichsten Dienstleistungen angeboten werden, darunter z. B.: Laminat verlgenen, Keller entrümpeln, tapezieren... Also wenn ich es richtig verstanden habe darf ich nicht einfach so Dienstleistungen anbieten, da es dann Schwarzarbeit wäre auf manchen Seiten stand jedoch das es  bis zu einem gewissen Umsatz wohl möglich wäre…??? Was ist nun korrekt? Muss man ein Kleingewerbe anmelden oder gibt es andere Möglichkeiten? Darf denn jeder einfach ein Kleingewerbe anmelden? Also ich meine kann ich hin gehen und ein Gewerbe anmelden und dann einfach alles was ich kann anbieten? Oder darf man da wenn nur spezifisch eine bestimmte Sache anbieten? Außerdem habe ich auch gelesen, dass man für  viele Dienstleitungen einen Befähigungsnachweis (z. B. Meisterbrief) haben muss.Für welche Dienstleistungen gilt dies?Gibt es da etwas wo ich das ganz genau nachlesen kann was man darf und was nicht?Kann ich nur dann ein Kleingewerbe anmelden wenn ich den nötigen Befähigungsnachweis habe?Gibt es  die Möglichkeit seine Dienste auf legale Weise in Zeitung und/oder Internet anzubieten und dafür Geld zu bekommen?

Vielen Dank im Voraus!

 

Dienstleistung, Gewerberecht, Kleingewerbe, Nebenverdienst, Steuerrecht
Können Steuerbescheide rückwirkend in Bezug auf die Einkunftsart geändert werden?

Ich habe in 2007 einen Gewerbebetrieb gegründet und beim zuständigen Finanzamt angemeldet.

Alle Steuerbescheide bis 2009 ergingen unter Vorbehalt, weil die Gewinnerzielungabsicht noch nicht abschließend geklärt werden konnte. Lediglich der Steuerbescheid 2009 erging außerdem unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Während einer kürzlich durchgeführten Betriebsprüfung erklärte der Finanzbeamte, dass die Einkunftsart als Gewerbebetrieb nicht korrekt sei, weil die Vermietung von beweglichen Sachen nach §22 Nr. 3 ESTG grundsätzlich zu sonstigen Einkünften führt. In einem Schreiben des FA wurde mir nun mitgeteilt, dass man beabsichtige, die Steuerbescheide bzgl. der Einkunftsart für die Jahre 2007-2009 rückwirkend zu ändern. Es werden §173 Abs 1 Nr. 1 sowie §164 Abs.1 AO als Begründung herangezogen. Aus meiner Sicht kann das FA den Bescheid 2009 mit Hinweis auf §164 Abs.1 AO ändern, weil dieser Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist. Die Bescheide 2007/2008 können nach meiner Auffassung mit Hinweis auf §173 Abs 1 Nr. 1 nicht mehr geändert werden, weil keine neue Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt geworden sind. Schließlich habe ich im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in 2007 klar und deutlich angegeben, dass es sich um den Verleih von Motoryachten handelt.
Liege ich mit meiner Auffassung richtig ? Vielen Dank.

Steuerrecht

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