Ich werde in folgendem Punkt mit den kontroversesten Informationen gespickt, sowohl von Steuerberatern, als auch von ebenfalls selbstständigen Freunden.

Nun hoffe ich hier auf jemanden, der mir begründen kann, wieso ich angeblich keine Waren abschreiben kann.

** Hier die Fakten:**Ich - selbstständig, Einzelunternehmer - werde nicht als Kleinunternehmer gefüht, da über 17.500 Euro Jahresumsatz - muss angeblich keine Inventur machen, bezogen auf § 241a HGB (n.F.) - Kann aber angeblich auch keine Waren abschreiben, die defekt sind, Mängel besitzen, an Wert verloren haben, sich nicht verkaufen lassen.... (?)Antwort Steuerberater:

"Wir machen bei Ihnen eine Einnahmen/Ausgaben.Überschußrechnung, die Artikel sind ja schon voll als Ausgabe angerechnet, da können sie nichts mehr abschreiben!">

Das macht in meinen Augen keinen Sinn?!Wenn ich als Bsp 38 Euro für einen Rock ausgebe, der sich für 59 Euro nicht verkaufen lässt, sondern im Extremfall nur für 1 Euro via eBay, dann sind das pi Mal Daumen 37 Euro Verlust...

Kann ich wirklich keine Ware abschreiben?