Situation:

Ich bin Freiberufler, tätig als Einzelunternehmer ohne Angestellte.

Neu gekauftes Auto soll als Firmenwagen laufen, um die hohen Kosten durch AfA absetzen zu können. Da das neue Auto als große "Familienkutsche" dient, werde ich aber mein altes Auto (längst abgeschrieben, aber laufende Kosten) weiter gelegentlich für Dienstfahrten nutzen, damit das neue Auto z. B. für Kindertransport frei ist.

Ist es prinzipiell möglich (und wird es vom Finanzamt anerkannt), beide Autos als Betriebsvermögen laufen zu lassen und für beide Fahrzeuge die Kosten anteilig abzusetzen (dann vermutlich 2 x Fahrtenbuchregelung)?