Hallo Habe im vergangenen geringe Einkünfte aus Probearbeit erhalten und darauf Lohnsteuer bezahlt. Im selbe Jahr überstiegen meine Werbungskosten benannten Lohn aus der Probearbeit. Wird mir nun die Differenz der Werbungskosten als vorweggenommene Werbungskosten auf das Folgejahr angerechnet, oder erfordern vorweggenommene Werbungskosten, dass man überhaupt kein Einkommen hat? Danke im vorraus!