Geschäftskosten vom Privatkonto vorschießen?

Wir haben im März zu zweit eine UG gegründet und unser eingezahltes Stammkapital ziemlich straff kalkuliert. Unser Problem ist nun das es eine Verzögerung im Zahlungsfluss gibt weil die Gründung fast 2 Monate gedauert hat und es Uneinigkeiten mit Zulieferern gab/gibt.

Lange Rede kurzer Sinn, wir haben laufende Kosten und um uns mehr Zeit zu verschaffen würde ich gerne die Rechnung eines Dritten an unser Unternehmen privat vorschießen. Erst Ende nächsten Monats (Juli) steht uns auf dem Geschäftskonto wieder ausreichend zur Verfügung.

  1. Darf ich das Geld vorschießen?
  2. Kann ich mir Ende Juli das Geld vom Geschäftskonto aufs Privatkonto überweisen und es irgendwie mit in der Buchführung aufnehmen.
  3. Gibt es einen einfachen Weg Geld ins Unternehmen einzuzahlen ohne über den Notar das Stammkapital zu erhöhen?

(Warum hatten wir nicht von Anfang an mehr Stammkapital eingezahlt?
Ganz einfach weil uns vor 3 Monaten noch nicht mehr Geld zur Verfügung stand.
Warum haben wir nicht mit der Gründung gewartet?
Wir wollen bis zum Weihnachtsgeschäft Oktober / November ein selbst entworfenes Produkt vorrätig haben - bis dahin gibt es noch viel zu tun.)

Ich bin dankbar für jede Antwort außer "Google ist dein Freund" - die Informationen die ich über Google gefunden habe widersprechen sich teilweise ziemlich, deswegen hoffe ich hier jemanden vom Fach zu finden.

Recht, Steuerrecht, Unternehmen, Wirtschaft und Finanzen
Erste Tätigkeitsstätte - Studium - Praktikum?

allo Steuer Community,


ich habe meine Einkommensteuer für die letzten Jahre meines Studiums abgegeben.


Hintergrund:

Während des Studium in BS hatte ich dort einen eigenen Hausstand inkl eigener Wohnung.


Nun habe ich mehrere Praktika (3 Monate Inland, eines 6 Monate Ausland) durchgeführt und dort eine eigene Wohnung

mit Hausstand unterhalten.


Nun fordert das Finanzamt eine Bescheinigung entsprechend: hhttp://www.kondor-steuerberatung.de/download/Bescheinigung\_VMA\_fuer\_FA.pdf" target="_blank">ttp://www.kondor-steuerberatung.de/download/Bescheinigung\_VMA\_fuer\_FA.pdf - sorry für den Fremdlink.


Jetzt tauchen bei mir mehrere Fragen zur Argumentation auf - ich gehe mal davon aus, dass eine doppelte Haushaltsführung vorliegt und ich das Studium als erste dauerhafte Tätigkeitsstätte und Lebensmittelpunkt deklarieren würde:

- Gilt ein Kurzzeitpraktikum als erste Tätigkeitsstätte? - wenn nicht, muss ich dann die Bescheinigung über Arbeitstage, Auswärtstage, etc. vom Praktikantenunternehmen für das Finanzamt einholen?

- Betrifft es eine doppelte Haushaltsführung, ob das Kurzzeitpraktikum eine erste Tätigkeitsstätte ist oder nicht in Bezug auf Verpflegungspauschale, Heimfahrten, etc.?

- Welche Kosten kann ich absetzen: Ich habe Verpflegungspauschale, Pendlerpauschale am Ort Praktikum, Miete, Heimfahrten, ... als Kosten geltend gemacht.


Ich danke recht herzlich für die Antworten!


Herzliche Grüße

Steuern, Recht, Steuererklärung, Steuerrecht, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Erbe in Türkei mit nach Deutschland?

Guten Tag, unswar ist der Opa eines Freundes gestorben und sein Vater hat jetzt jede Menge Geld vererbt bekommen von dem Opa. Aber nicht in Deutschland sondern in Türkei ungefähr 60.000€ darf er dieses Geld auch beanspruchen? also laut türkischem Recht gehe ich mal davon aus allerdings darf er es auch nach Deutschland bringen und hier benutzen? also sagen wir das Finanzamt erfährt das er in türkei 60.000 euro hat und es hier hin bringt. Er ist aber von nix abhängig und geht wie jeder normale Mensch arbeiten ist allerdings alleinlebend also hat sich von seiner familie getrennt.

Hat Steuerklasse 1. Gibt es diesbezüglich irgendwelche Regeln? muss er von diesem Geld in Deutschland irgendwelche Steuern abzahlen? oder sowas? ach ja er ist allerdings in der Schufa also keine Ahnung was das bedeutet hat glaub ich was mit schulden zu tun.

Ich will mal ehrlich sein, dieser Mann hat seiner Familie viel Unglück beschert und denen viel Geld genommen nun hat seine (ex)familie also die kinder so wie ex ehefrau erfahren das er erbe bekommen hat da dieser vater nun nicht vor hat das geld mit seinen kindern zu teilen geschweige den seine alte familie überhaupt zu beschützen will die ehefrau nun zum finanzamt und das finanzamt darüber in kenntnis setzen das halt dieser mann nennen wir ihn jans schmitz geld und erbe von diesem betrag bekommen hat. Könnte er probleme dadurch bekommen? muss er dadurch dem Finanzamt vllt wegen steuern oder so was abgeben? und vllt kann er weil er schufa ist auch probleme haben weil dann wissen die ja das der geld hat.

Also ob gerechtfertigt oder nicht eurerseits die frau will ihn halt sogesehen verpetzen und ich frage jetzt ob es was bringt oder nicht.

Steuern, Geld, Schulden, Recht, Erbe, Finanzamt, Schufa, Steuerrecht
Kleingewerbe abgemeldet. Steuererklärung nachholen? Muss ich Steuern zahlen? Bekomme ich eine straffe?

Hallo ihr Lieben, 

Ich habe mich im Jahr 2016 selbständig gemacht ein Gewerbe angemeldet und Ende 2017 wieder abgemeldet. Es handelt sich hier lediglich um ein kleingewerbe eher Minijob Art. Mit EINNAHMEN aus dem Jahr 2016 in Höhe von 1700€ und im Jahr 2017 in Höhe von ca 3400€. Ich bin verheiratet und mein Mann ist ein normaler Angestellter mit einem Jahresbruttoeinkommen vom ca 30000€

Ich war darmals zur Beratung bei einem Steuerberater der mit sagten das ich die Einnahmen meines Gewerbe usw bei einer einfachen Jährlichen Steuererklärung auflisten kann und keine zusätzliche Anmeldung bei dem Finanzamt nötig ist. Auch ein extra Geschäftskonto wäre nicht nötig bei diesen Einnahmen. Meine Buchführung ist auch gleich 0 lediglich die EINNAHMEN aus meinen Dienstleistungen sind mir bekannt da diese Dieret auf mein Konto überwiesen wurden über die Ausgaben habe ich keine groß Übersicht da es über mein privat Konto lief wo auch Lebensmitteleinkäufe und ähnliches von abgingen. Rechnungen/kassenbons habe ich auch nur sehr spärlich behalten.

Kann ich also wirklich meine Einnahmen aus meinem Gewerbe bei der normalen Steuererklärung von mir und meinem Mann ausfliesten? oder muss ich speziell das Gewerbe beim Finanzamt nachträglich anmelden und im Prinzip direkt wieder abmelden? 

Kann ich Probleme bekommen da ich einige Rechnungen/Kassenbons nicht mehr habe? Bekomme ich eine straffe weil ich meine Steuern für 2016 und 2017 nicht gemacht habe?

Bekomme ich auf Grund des Privatkontos Probleme muss ich dann Kontoauszüge usw bei den Steuern einreichen? 

Welche Kosten könnten hier bei einem Steuerberater auf mich zu kommen?

Ich danke euch schon mal fürs lesen

Steuern, Recht, gewerbesteuer, Kleingewerbe, Lohnsteuer, Steuerrecht, Wirtschaft und Finanzen
Finanzamt will ungerechtfertigerweise einen 5 stelligen Betrag?

Ich machte mich selbstständig mit einer UG. Dieses war mein größter Fehler. Durch einen Auftraggeber bin ich in den Mist geraten. Ich hatte ca. 8 Arbeitsplätze für ein Jahr geschaffen und auch die Mitarbeiter bezahlt. Selbst ging ich leer aus und hatte nichts als Stress, Kummer und Sorgen. Sogar eigenes Geld vernichtet. Mittlerweile habe ich Burnout und bin krank geschrieben. Jetzt kommt das Finanzamt und schätzt meine Steuerschulden auf einen 5 stelligen Betrag im oberen Bereich. Das Unternehmen machte gerade mal 100.000 Euro Umsatz. Davon wurde bis auf das Finanzamt alle Angestellten bezahlt und sonstige Kosten wie Miete etc.. Die UG ist von Amtswegen bereits geschlossen worden. Wo kann ich mich beschweren, wenn ich als Unternehmer Mut bewiesen habe und mir 1,5 Jahre lang extrem den Hintern aufgerissen habe? Das kann doch nicht sein, dass man dafür noch bestraft wird in Deutschland wenn man Initiative zeigt und nicht ewig auf Harz 4 machen will. Ich denke wir leben in einer Demokratie und da sollte es doch möglich sein, die Umstände dem Finanzamt darzulegen, dass ich selbst nicht unmittelbar Schuld an dem Desaster habe. Muss ich diese Schätzung jetzt bezahlen oder kann ich mit meiner Rechtsschutzversicherung dagegen vorgehen und diese Schulden (woher auch immer diese kommen mögen) wieder wegklagen? Dieses Land hat bei mir gewaltig verschissen!

Finanzen, Steuern, Selbständigkeit, Deutschland, Recht, BRD, Finanzamt, Hartz IV, Rechtsschutz, Steuerrecht, UG, Unternehmen, Steuerschulden, Wirtschaft und Finanzen
Unternehmensgegenstand formulieren?

Hallo zusammen,

habe zu dem Thema bisher definitiv nichts finden können. Grundsätzlich heißt es ja, der Unternehmensgegenstand solle logischerweise so weitläufig wie möglich formuliert sein, auch wenn das zuständige Handelsregister versucht ihn möglichst eng zu halten.

Nun aber die Frage: Ist das wirklich nur das zuständige Handelsregister, welches da zustimmen muss? Oder auch der Notar, das Gewerbeamt, etc.? Was passiert bei Nichtbeachtung und wer definiert letztendlich was genau erlaubt ist wenn der Unternehmensgegenstand nicht eindeutig formuliert wurde?

Um es konkret zu machen...

Beinhaltet dieser kürzere:

Das Erbringen von Online-Marketing- und E-Commerce-Dienstleistungen, der Aufbau und Betrieb von Internetportalen und Online-Shops sowie alle damit einhergehenden Tätigkeiten.

diesen längeren und ausführlicheren:

Das Erbringen von Online-Marketing- und E-Commerce-Dienstleistungen, der Aufbau und Betrieb von Internetportalen und Online-Shops sowie alle damit einhergehenden Tätigkeiten wie das Vermieten von Online-Werbeplätzen, der Vertrieb, die Logistik sowie der Handel und die Entwicklung beziehungsweise Herstellung oder Erbringung von wechselnden Produkten und Dienstleistungen.

Unternehmensgegenstand oder könnte es zu Problemen oder Unstimmigkeiten/Uneinigkeiten mit der Phrase alle damit einhergehenden Tätigkeiten kommen? Wenn ja, mit wem? Habe diesen Satz bereits des öfteren gelesen, letztendlich kann das ja aber fast alles sein je nachdem wie der Satz beginnt oder?

Scheint mir alles ziemlich schwammig zu sein... Danke im Voraus für alle Antworten.

Recht, BWL, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, GmbH, Jura, Notar, Steuerrecht, gmbh-gruendung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Darf man als Gewerbetreibender Webdesigner / Grafikdesigner ein Nutzungsrecht (z.B. für ein Logo oder Illustration) mit 7% besteuern?

Webdesign wird vom Finanzamt bekanntlich als Gewerbe eingestuft. Wenn man aber zusätzlich noch Grafikdesign anbietet, dann ist es eine "gemischte" Tätigkeit. Darf ich in diesem Fall, obwohl ich kein Freiberufler bin, dennoch 7% MwSt. berechnen, oder sind diese 7% nur freiberuflichen Grafikern vorbehalten?

Es sind nicht grafische Dienstleistungen wie z.B. Bilder+Illustrationen bearbeiten, ausschneiden, nachzeichnen, vektorisieren etc. gemeint. Auch nicht einfache Icons für z.B. Suchen, Drucken usw. Das ist gewerblich und muss mit 19% MwSt. deklariert werden und ist mir klar. (Stichwort: Gebrauchsgegenstand)

Ich meine jetzt z.B. individuelle Logos, Handzeichnungen, Buch-Cover etc. und andere kreative Grafiken+Illustrationen die unter das Urhebergesetz fallen und wo die Nutzungsgebühren anhand eines Nutzungsfaktors berechnet werden.

Ich habe gelesen das man auch zwei Betriebe führen kann: Einen künstlerisch-freiberuflichen und einen gewerblichen. Dann müsste aber alles buchhalterisch und steuerlich streng getrennt werden, sonst würde alles komplett als gewerblich eingestuft. Muss ich evtl. so vorgehen um 7% MwSt. berechnen zu dürfen?

Nein, meinen Steuerberater habe ich noch nicht gefragt... diesen Hinweis mir bitte ersparen... Er hatte mir nur mal nebenbei gesagt: "Einfach alles mit 19%, dann sind sie immer auf der sicheren Seite". Das habe ich jetzt auch schon oft gelesen, kann aber nicht die Lösung sein.

Es ist alles sehr verwirrend und ich hab das noch nicht richtig kapiert! Kennt sich eventuell jemand damit in der Praxis aus und kann mir ein paar Tipps geben, ob ich das als Selbstständiger darf und ob es evtl. Probleme geben kann? (7% MwSt.).

Vielen Dank!

Steuern, Recht, Grafikdesign, Freiberufler, Gewerbe, Illustration, Selbstständiger, Steuerrecht
Warum sind für Selbstständige und Freiberufler Wochenend- und Nachzuschläge nicht auch steuerfrei und warum gilt für Selbstständige kein Arbeitsschutzgesetz?

Guten Tag!

Die o.g. Zuschläge sind für Lohn erhaltende Arbeitnehmer steuerfrei. Ich frage mich, warum das für Selbstständige nicht gilt? Ist das nicht gegen jeden Gleichheitsgrundsatz?

Ich verstehe ja wohl, dass man sagen könnte: "Als Selbstständiger musst Du ja ncht zu diesen Zeiten arbeiten- und wenn Du das freiwillig so willst, kannst Du es nicht absetzen". Dadaurch, dass auf dem Lande immer mehr Hausarztpraxen ohne Nachfolger aufgegeben, steigt stetig die Arbeitsbelastung für uns verbleibende freiberufliche Hausärzte.

Nach 14 Stunden Praxistätigkeit mit enormer Arbeitsdichte und Zeitdruck, kann ich manchmal abends und am Wochenende einfach nicht mehr! Das interessiert aber Niemanden: Wir werden von der kassenärztlichen Vereinigung gezwungen, trotzdem weiterzuarbeiten und uns am Notdienst zu beteiligen.

Formal kann man die Notdienste wohl abtreten- aber nur wenn man selber einen Vertreter findet: Und Vertreter findet man eben bei sinkender Arztdichte und steigender Überforderung der Praxen nicht mehr. Die Dienste sind also alles Andere als freiwillig zu diesen Unzeiten!

Ich frage mich, warum ich die Wochenend- und Nachzuschläge, die unsere EBM-Abrechnungsziffern vorsehen, auch noch versteuern muss? Könnte man nicht argumentieren: Der Zwangsnotdienst hat mit selbstständigen Entscheidungen nichts zu tun und deshalb müssten doch für Ärzte zumindest diese Zuschläge (nicht der gesamte Umsatz im Notdienst, nur die Wochenend und Nachtzuschläge) doch im Prinzip auch steuerfrei sein, wie bei Arbeitnehmern mit Lohn?

Ähnlich ungerecht empfimde ich das mit den Arbeitsschutzgesetzen: Ein normaler Arbeitnehmer kann nicht gezwungen werden, mehr als 12 Stunden am Stück zu arbeiten. Doch wir freiberuflichen Praxisärzte werden dazu gezwungen. Wir müssen Vertreter benennen, sonst dürfen wir weder am Folgetag die Praxis schließen, noch vom Notdienst fernbleiben.

Dass man bei sinkender Arztdichte (in manchen Landkreisen dramatisch!) gar keine Vertreter mehr finden kann, interessiert schlichtweg nicht. Nach 25 Stunden Dauerstress-Arbeit handelt man (haben Studien bewiesen!), wie mit über 1 o/oo Alkohol im Blut! Es ist doch kaum verantwortbar, solche Ärzte dann regelmäßig auf die Menschen loszulassen! Und dazu kommt noch: Selbst wenn die Ärzte sagen, "ich traue mir das nicht zu"- werden sie dazu gezwungen, da sie keine Vertreter finden.

Also ist im Prinzip nicht nur die Frage, warum für Freiberufler mit Zwang zur Nacht und Wochenendarbeit steuerrechtlich andere Gesetze gelten, sondern auch die Frage, warum es hier andere oder schlicht gar keine Arbeitsschutzgesetze gibt?

Immer dann, wenn ich etwas freiwillig, selbstständig entscheide, sehe ich es ja noch ein - aber spätestens dann, wenn es nur aus äußerem Zwang gemacht wird, muss es doch eine Gleichstellung geben!

Biologisch gesehen sind freiberufliche Ärzte doch auch nur Menschen, für die die gleichen biologischen Grenzen der Belastbarkeit existieren! Wer könnte mir das mal erklären? Schönes Wochenende, J.L.

Recht, Arbeitsrecht, Steuerrecht
Brief vom Finanzamt: was kommt auf mich zu?

Hallo,

vor kurzem habe ich einen Brief erhalten vom Finanzamt mit dem Betreff: "Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen), land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit oder Vermietungstätigkeit"

In dem Brief geht es darum, dass ich nach Kenntnis des Finanzbeamten eine unternehmerische Tätigkeit aufgenommen habe und einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen soll.

Zu mir: ich bin seit Beginn 2015 Design Student und beziehe neben meinem BAFÖG auch eine geringe Summe an SGB2 Leistungen.

In den Jahren 2015 bis Mitte 2017 habe ich für einen Freund ab und zu mal Designarbeiten erledigt, wie z.B. Flyers, Logos oder eine Webseite. Diese jedoch meistens unregelmäßig und ohne irgendwie gewerblich damit aktiv geworden zu sein. Als Dank für meine "Arbeit" wurde ich auch von diesem Freund vergütet, jedoch hat er mich darum gebeten ihm dafür eine Private Rechnung auszustellen. Ich war was das angeht erstmal verunsichert, da ich noch nie sowas gemacht habe. Er meinte ich solle lediglich keine Mehrwertsteuer ausweisen, dann sei das auch kein Problem, vor allem da die Summe nicht gerade hoch sei.

Nun belaufen sich die jährlichen Gesamtbeträge, die ich von ihm erhalten habe 2016 insgesamt z.B. auf gerade mal 200€, oder im Jahr 2017 auf 450€.

Ich bin gerade leicht panisch und besorgt darüber was auch mich zukommt. Am Telefon meinte der Mitarbeiter des Finanzamtes, dass ich den Fragebogen ausfüllen soll und dazu halt "Gewinne und Ausgaben" der letzten Jahre nennen soll. Ich bin doch kein Unternehmer, ich habe leider nicht einmal mehr die Privatrechnungen vorhanden, lediglich die von diesem Jahr noch. Kontoauszüge sind jedoch alle vorhanden.

Ich habe nun Angst, dass ich Probleme mit dem Finanzamt und dem Arbeitsamt bekomme und am Ende der Geschichte Geldstrafen oder sonstiges auf mich zukommen könnten.

Ich wäre sehr dankbar über jeden Rat hier, da ich gerade echt nicht mehr weiter weiß. Leider ist man nachher immer erst schlauer.

Steuern, Recht, Steuererklärung, Arbeitsamt, Finanzamt, Steuerrecht, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Selbstgemachte Dinge online verkaufen und Erlös komplett spenden, was muss ich hierbei beachten? Steuerlich, Gewerbe anmelden?

Hallo zusammen, Ich habe einen Youtube-Channel gegründet, in dem ich sowohl Videos über die Steigerung des körperliches und seelisches Wohlbefindens (Meditation, Be your own Doctor, Sport, gesunde Ernährung, Bewusst Leben) einstelle, aber auch hauptsächlich Charity-Aktionen ankurbeln möchte. Hierzu möchte ich auf meiner Website den Verkauf von selbstgemachten Dingen also erst einmal Meditationskissen und Traumfänger anbieten und den Erlös KOMPLETT an von mir ausgesuchte Projekte spenden. Was muss ich hierfür alles beachten?

1. Muss ich ein Gewerbe oder eine Körperschaft für gemeinnützige Zwecke anmelden?

2. Wie läuft es steuerlich, gibt es Freigrenzen die mir das ganze so einfach wie möglich gestalten? Wie muss ich das dann in der Steuererklärung angeben? (Versandkosten und Materialkosten werden ja nicht mit gespendet, meine Arbeitszeit ist sozusagen meine Spende :) )

3. Brauche ich ein "Geschäftskonto"?

4. Gibt es allgemein Dinge die ich beachten muss?

Ich möchte mit meiner Aktion keinerlei Probleme und freue mich auf ein umfassende Antwort, danke liebe Freunde, dass ihr mich mit eurer Rückmeldung unterstützt!!!! :)

  • Sei die Veränderung selbst, die du in der Welt sehen möchtest. - Mahatma Gandhi

Viele Liebe Grüße

Silvie Hoxha

Steuern, Gewerbe, Soziale Arbeit, Spende, Steuerrecht, Verkauf, Geschäftskonto
Selbständig arbeiten: Steuern in der Schweiz oder Deutschland zahlen?

Hallo zusammen

Ich arbeite seit einiger Zeit selbständig (Programmierer). Ich kann also theoretisch von jedem Ort der Welt aus arbeiten.

Ich bin Schweizer und bin seit einiger Zeit der Liebe wegen nach Berlin zu meiner Freundin gezogen. Ich habe aber noch einen Wohnsitz in der Schweiz, bis ich mich definitiv entschieden habe, ob ich nach Deutschland umziehe oder nicht. Meine Wohnung in Zürich vermiete ich in "Untermiete", für mein Vermieter in der Schweiz ist das so ok.

Ich arbeite also von Berlin aus am Computer ausschließlich für Schweizer Kunden, die mich auch auf ein Schweizer Konto bezahlen. Ich habe keine eigene Wohnung in Berlin, sondern wohne lediglich bei meiner Freundin in einer 1-Zimmerwohnung. Ich habe mich auch in Berlin angemeldet, als ich zu ihr gezogen bin.

Meine Frage: Wo muss ich denn jetzt Steuern zahlen? Da ich lediglich Schweizer Kunden habe und auch noch eine Wohnung in der Schweiz habe, bin ich ja so gesehen "in der Schweiz", ich gehe ja auch immer wieder für ein paar Tage in die Schweiz um Freunde zu besuchen.

Zweite Frage: Die Anmeldung beim Bürgeramt in Berlin hat problemlos geklappt und man hat meine Daten/Wohnsitz aufgenommen. Seither habe ich nichts mehr gehört (ausser GEZ). Muss ich mich noch woanders "anmelden" oder wars das jetzt? Ich möchte ja nicht "auswandern" von der Schweiz, sondern wohne mehrheitlich einfach hier in Berlin bei meiner Freundin und besuche ja immer wieder die Schweiz.

Hoffe ich konnte mein Anliegen einigermassen gut erklären :) Ansonsten einfach nachfragen!

Danke für Eure Hilfe.


Finanzen, Steuern, Deutschland, Schweiz, auswanderer, Steuerrecht
Wie verhält es sich mit der Mwst beim Einkauf einer GBR?

Hallo! Wir sind drei Freunde und wollen eine GBR gründen, da wir ein- bis zweimal im Jahr kleinere Konzerte veranstalten. Wir haben für ein Konzert ein Angebot ausgehandelt und wollen jetzt bevor der Vertrag unterschrieben wird das Gewerbe anmelden.

Bisher waren wir von der so genannten Kleinunternehmerregelung überzeugt, da es uns viel Arbeit erspart und wir das eher hobbymäßig betreiben. Bei 2 Konzerten im Jahr erwarten wir etwa 10000 bis 15000 Euro an Umsatz.

Jetzt zur eigentlichen Frage: Unser "Geschäftspartner" verlangt für den Auftritt seines Künstlers Summe X. Wir hatten bei den Verhandlungen gesagt, dass wir der Summe X zustimmen, wenn diese brutto wäre.

Jetzt verlangt der "Geschäftspartner" unsere Umsatz-Steuer-ID. Da wir diese ja noch nicht haben und eigentlich diese Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen wollten, sagt uns der Geschäftspartner, dass er uns ohne Vorliegen einer VAT-Nummer / Umsatz-Steuer-ID nun zusätzlich zur ausgehandelten Summe X die Mehrwertsteuer berechnen muss.

Das verstehen wir nicht so ganz. Kann das mal jemand erläutern?

Also wenn wir uns eine Umsatz-ID besorgen, müssen wir ihm keine Mwst. zahlen, wenn wir keine haben müssen wir Mwst. zahlen?

Und, wenn wir einmal eine Umsatz-Steuer-ID haben, müssen wir ja auch für jedes verkaufte Ticket unserer Konzerte Mwst. abführen, richtig? Darauf wollten wir nämlich verzichten....

Steuern, Recht, Rechte, Steuererklärung, Finanzamt, Gewerbe, Steuerrecht, Unternehmen, Wirtschaft und Finanzen

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