Hallo, ich bin Arbeitnehmer in LstKlasse 1 und mache jährlich meine Steuererklärung.

Nun erhalte ich als Tippgeber für einen Versicherungsmakler eine einmalige Provision. Meine Frage: Muss die Provision von mir ab dem ersten EUR versteuert werden oder gibt es einen jährlichen Freibetrag?

Vielen Dank im Voraus.