Hallo,

Ich bin Mitglied in einer Musikgruppe (Gesellschaftsform GbR).

Wenn wir normalerweise Auftritte spielen, weisen wir in der Rechnung dafür nur 7 % MwSt. aus, da wir als Musiker/Künstler dem ermäßigten MwSt-Satz unterliegen.

Jetzt will ein Veranstalter aber zwei getrennte Rechnungen zum einen für den Auftritt und zum anderen für die Bereitstellung der Anlage. Da der Aufbau der Anlage, Mischen, etc. an sich keine musikalische oder künstlerische Dienstleistung ist, müsste ich doch eigentlich 19 % MwSt auf dieser Rechnunge ausweisen.

Oder gilt für uns als Musiker grundsätzlich der ermäßigte MwSt-Satz???

Ganz schön verzwickt, aber meinen Steuerberater erreiche ich nicht und muss die Rechnung heute noch schreiben.

vielen Dank für die Antworten