Meinen Metallschrott aus meinem Privateigentum als Selbstständige verkaufen - steuerfrei?

Hallo!

Ich bin selbstsändig als Grafikdesignerin und möchte mir privat nun ein Haus kaufen. Auf dem Grundstück mit dem Haus käme eine große Menge alter Metallschrott zusammen: Grundstückszaun, Stahlträger aus Teilabriss, ... etc. Der müsste weg! Ich habe mit einigen Schrotthändlern gesprochen, die meinten, dass, weil eine anständige Menge Stahlschrott, ca. 35 Tonnen, zusammenkommen könnten, sollte ich diese Menge auch über meine Selbstständigkeit/Firma und Steuernummer an sie verkaufen. Der Grund sei, dass das Finanzamt gegenüber den Schrotthändlern nicht annehmen kann, dass solche Mengen aus einer Privathand kämen. Nun hätte ich allerdings bei Kauf des Grundstückes so viel Schrott und ich würde ihn wenn dann auch gern auf einen Schlag verkaufen. Wenn ich den Schrott mit meiner Selbstständigkeit/Firma/Steuernummer an einen Schrotthändler verkaufe, dann muss ich diese Veräußerung auch in der Einkommensteuererklärung angeben und mir würden so sogar vielleicht auch noch Steuern dafür am Ende berechnet. ABER: Da ich das Grundstück privat für mich kaufe, ist doch der Schrott nach Grundstückserwerb wie es steht und liegt auch mein privates Eigentum. Und privates Eigentum kann ich steuerfrei veräußern wie ich möchte, solange ich keiner gewerblichen Tätigkeit mit dem Veräußern nachgehe. Die Schrotthändler wünschen sich, dass ich wenn, meinen Schrott über meine Firma an sie verkaufe, obwohl er mein Privateigentum nach Kauf des Grundstückes wäre - ein Problem! Wenn ich das nach Kauf des Grundstückes so mache, berechnet mir das Finanzamt dafür am Ende Steuern?

Könnte ich das also machen: Den Schrott nach dem Grundstückserwerb auf einen Schlag an einen Schrotthändler auf Rechnung mit meiner Grafikdesign-Firma verkaufen und am Ende ist das in meiner Einkommensteuererklärung das, was es ist: Veräußerung von Privateigentum und damit steuerfrei?

Vielen Dank und liebe Grüße an alle Antwortenden! Kati

verkaufen, Steuern, Steuererklärung, Schrott, Schrotthandel, Steuerrecht
Was bedeutet "Aussetzung der Vollziehung"? (Finanzamt, Einspruch, Einkommensteuer)

Hallo Community,

es geht um die Einkommensteuerbescheid 2009 (Finanzamt) in Höhe von ca. 500,-€ (+31,-€ Zinsen). Da ich mit der Einkommensteuerbescheid nicht zufrieden war habe ich eine Einpruch erhebt + Begründungen geschrieben, was bei der Einkommensteuerberechnung nicht berücksichtigt wurde.

Außerdem habe ich die Aussetzung der Vollziehung geschrieben, weil ich das Geld (ca. 500,-€) zur Zeit nicht zahlen kann.

Heute habe ich von der Finanzamt der Stadt XY eine Mitteilung erhalten, wie folgt:

**Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes nach § 361 AO Ihr Antrag vom XX.XX.2013*****

Sehr geehrte Frau XY,

ich setze gemäß § 361 AO die Vollziehung des nachstehenden Verwaltungsakts wie folgt aus:

Steuer....................................500€

Zinsen....................................31€

Die Vollsetzung wird ausgesetzt ab fälligkeit bis einen Monat nach Bekanntgabe der Entschiedung. gleiches gilt bei anderweitiger Beendigung des Verfahrens.

Ich behalte mir vor, die Aussetzung der Vollziehung nach pflichtgemäßem Ermessen zu widerrufen. Soweit der Rechtsbehelf im Hauptsacheverfahren endgültig keinen Erfolg hat, sind die Beiträge, für die Vollziehungsaussetzung bewilligt worden ist, zu verzinden (§ 237 AO).*


Meine Frage an Euch bitte:

Was bedeutet das Schreiben für mich? (Weil ich es nciht so ganz richtig verstanden habe)

Muss das Geld nun sofort an das Finanzamt überweisen? Was muss machen?

Vielen dank im voraus.

LG

Monika

Steuern, Rechtsanwalt, Recht, Steuererklärung, Einkommensteuer, Finanzamt, Steuerrecht, Zinsen
Darf ein Baudenkmaleigentümer auch Vorsitzender des Denkmalvereins zu seinem Objekt sein?

Liebe Community,

die Recherchen im Internet haben mich leider nicht weiter gebracht, weshalb ich mich mit meiner Frage an Euch wende. Parallel hierzu habe ich schon einen Termin mit einem Steuerberater gemacht. Ich werde wohl aber mehrere Steuerberater und andere fragen und mit ihren Antworten/Rat vergleichen müssen - vielleicht gibt es auch unter Euch einen Experten in Sachen Denkmalschutz und Gemeinnützigkeit eines Vereins ...

  1. Zur Sache: Mein Vater besitzt ein riesiges Baudenkmal. Es handelt sich um einen ehemaligen Industriebau, der wunderschön zur Zeit des Jugendstils gebaut wurde. Innen kann man das Objekt nach Nutzungsabsprachen mit Stadt und Denkmalschutz nutzen wie man möchte, z.B. Wohnungen, ein Restaurant, Werkstätten usw. Außen steht der schöne Gebäudekomplex unter Denkmalschutz, nur sollte er endlich einmal restauriert werden, denn über die vielen Jahre bröckelt der Putz, es müssen die uralten Holzfender restauriert, das Dach komplett neu gedeckt werden ... Das sind extreme Kosten die auf meinen Vater und uns als Familie zukommen. Der Denkmalschutz unseres Bundeslandes hat uns nach eingehender Besichtigung des Objektes eine mögliche Förderung zugesagt, womit nach Ausführung aller Restaurationsarbeiten die Hälfte der Kosten das Bundesland übernehmen kann. Das Kapital für die Rekonstruktion können wir aber unmöglich allein aufbringen. Mein Vater hatte folgende Idee: Da ein öffentliches Interesse unserer Stadt und der Bevölkerung an dem Erhalt des Objektes besteht (jeder kennt das Objekt, Erinnerungen, Stadtgeschichte, Stadtbild usw.) könnte man doch einen Verein gründen - als eingetragen Verein mit anerkannter Gemeinnützigkeit, der das Ziel hat das Baudenkmal X äußerlich zum ursprünglichen Erbauungszustand von 1905 zu restaurieren und es dann auf Dauer so zu erhalten. Die Leute aus unserer Stadt, die sich darüber freuen, dass das herrliche Objekt endlich einmal restauriert wird und damit unsere Stadtmitte wieder ein großes Stück attraktiver wird, können an diesen Verein spenden und aus allen gesammelten Mitteln, restauriert der Verein das Objekt. Durch anerkannte Gemeinnützigkeit fließen die Mittel zu 100% in die Restauration und die Spender können ihre Spenden von der Steuer absetzen. Wie man genau so einen Denkmal-Verein gründet, weiß mein Vater. Nur eines nicht, also:

  2. Zur Frage: Darf mein Vater als Eigentümer des denkmalgeschützten Gebäudekomplexes gleichzeitig Vorsitzender des Vereins sein, der sich um die Restauration des Objektes bemüht??? Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit setzt voraus, das sich keine Interessengruppe an den Mitteln des Vereins bereichert und ein solcher Verdacht nicht besteht. Unter welchen Voraussetzungen kann mein Vater als Gebäudeeigentümer gleichzeitig Vereinsvorsitzender sein? Denn jemand anderes würde sich kaum trauen so einen Verein zu gründen und sinnvoll zu leiten. Was muss beachtet werden? Oder ist es einfach so möglich?

Herzlichst, Kati

Verein, Denkmal, Denkmalschutz, Gemeinnützigkeit, Steuerrecht, Vereinsrecht
Ein Leben lang nur als Aushilfe arbeiten?

So Leute, vorweg, Sachen á la "Ich weiß es besser" können sich diejenigen welchen beruhigt schenken.

Um was es (mir) hier geht und was überhaupt zur Debatte steht ist speziell auf meine "Wahl" gemünztes FACHLICHES Wissen, heißt steuerlich und wirtschaftlich in erster Linie.

Die Situation:

Ich bin 20 Jahre jung und bitte spar euch sowas wie "Du bist ja noch jung, vielleicht änderst du deine Meinung ja noch irgendwann".Trotz meiner 20 Jahre ist mein Basis-Charakter schon vollkommen ausdifferenziert, daran ruckelt nichts mehr. Ich habe meinen Glauben gefunden, da ich mir klar war mir erst darüber einen Standpunkt bilden zu müssen bevor ich irgendeine Frage mein Leben betreffend in Angriff nehme, also ergo die Frage nach meiner Zukunft, da dieser ja alle anderen Aspekte innewohnen. Woran ich glaube ist nicht weiter wichtig,nur so viel, jeder Mensch glaubt genau an ein subjektives Plenum aus Ansichten, das ist kein Christentum, kein Islam, das ist das einzige wo jeder komplett auf sich allein gestellt ist. So, jetzt aber zum Thema. Nachdem ich das Problem mit dem Glauben beseitigt habe und mir nach 13 Jahren Schule letztes Jahr endlich mal die Welt angesehen habe geht bzw. ginge es jetzt daran eine Entscheidung für die Zukunft zu treffen. Konform wie ich bin natürlich schön brav an ein paar Unis Bewerbungen geschickt, schließlich hab ich ja Abitur (ich hoffe ihr versteht den Ton), den Studiengang gewählt dessen Berufsspektrum mich noch am wenigsten quält. Lief auf die FH raus, das war das sinnvollste. Jetzt doch wieder Uni, weil ich einfach wenn ich studiere an einer Universität studieren will, da ein Studium für mich schon immer ein glänzendes Schloss war, da ich versessen bin mein Wissen zu mehren, unabhängig von irgendeiner Berufswahl.

Ich bin leidenschaftlicher Kellner und Barkeeper, wobei ich weiß dass ich letzteres nicht ewig werde machen können, doch ersteres durchaus. Allerdings, und jetzt kommt mein Problem, verdiene ich jetzt schon, wenn ich sporadisch im Monat arbeite (ca. 10-12 mal) mit Trinkgeld an die 1200 (Netto). Die Frage die sich mir also stellt ist; Wozu studieren oder eine Ausbildung als Restaurantfachmann?

Wieso mehr tun als nötig, wieso Zeit im Studium / Ausbildung verschwenden. Denn ich lege es nicht darauf an mehr zu verdienen als ich im Monat brauche und mache mir lieber aus der Restzeit schöne Tage. Wir ham nur 80 Jahre hier und ich will keinen Tag mit Arbeit verschwenden den es nicht bräuchte.

Meine Frage also; was erwartet mich steuerlich und v. a. rententechnisch, also im Alter, wenn ich mein Leben lang - ohne abgeschlossene Lehre - als, ja, quasi Aushilfe arbeite (mein jetziger Status)? Und, falle ich wenn ich, obwohl ich viel (sagen wir mal ich erhöh das Pensum noch auf 1500) verdiene, nur als Aushilfe arbeite unter die Arbeitslosenregelung? (Was ich nicht will!)

Über unkomplizierte, problembezogene und nicht wertende (positiv natürlich gerne :P) Antworten wäre ich euch überaus dankbar! :)

Steuern, Philosophie, Steuerrecht
Gesonderte und einheitliche Feststellung, Anlage FE-KAP – wie verfahren?

Angenommen, es besteht ein Gewerbe in Form einer GbR mit zwei Gesellschaftern. In der EÜR sind neben den eigentlichen Betriebseinnahmen auch Kapitaleinküfte verbucht, die somit Teil der Einkünfte (umsatzsteuerfreie bzw. nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen) sind. In der gesonderten und einheitlichen Feststellung gibt es nun die Anage FE-1, in der die Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen ausgewiesen wird. Da Die Gesellschafter eine Aufteilung von 50/50 haben, werden die laufenden Einkünfte (welche die Kapitalerträge beinhalten) auf beide Gesellschafter aufgeteilt.

Nun gibt es die Anlage FE-KAP. Hier sind noch einmal zusätzlich die Kapitalerträge eingetragen. Ebenso die gezahlte Kapitalertragssetuer und der Solidaritätszuschlag.

Angenommen:

20.000 Eur Gewinn (Einnahmen inkl. Kapitalerträge von 5.000 Eur minus Ausgaben)

10.000 Eur fällt in Anlage FE-1 auf Gesellschafter A, 10.000 Eur fällt auf Gesellschafter B

5.000 Eur Kaitalerträge werden aufgeteilt auf Gesellschafter A und B (je 2.500 Eur) und in der Anlage FE-KAP vermerkt.

Der hieraus folgende Feststellungsbescheid ist die Grundlage für die Einkommensteuererklärung der Gesellschafter. Ziel der Gesellschafter ist nun, über die Einkommensteuererklärung die Kapitalertragssteuer + Solidaritätszuschlag zurück zu bekommen.

Wie werden in dem Feststellungsbescheid die Kapitalerträge und gezahlten Steuern/Abgaben ausgewiesen?

War das Vorgehen richtig, die Anlage FE-KAP auszufüllen, um die Kapitalertragssteuer in der späteren Einkommensteuererklärung ertstattet zu bekommen?

Ist dem Finanzamt klar, dass die Kapitalerträge bereits in der "Aufteilung von Betseuerungsgrundlagen" eingerechnet sind (in dem Zahlenbeispiel also 10.000 Eur Einkünfte pro Gesellschafter, und nicht 12.500 Eur)?

Finanzen, Steuererklärung, Finanzamt, GbR, Gewerbe, Steuerrecht, Unternehmen
GbR mit Ehefrau gründen

Hi

Meine Frau und ich hatten bis Ende 2009 jeder ein Gewerbe angemeldet. Ich als Medienunternehmen und sie als Fotografin und DJ. 2010 haben wir die Gewerbe zusammengelegt, meine Frau meldete ihr Gewerbe ab und ich nahm die Fotografie in mein Gewerbe auf.

Jetzt erklärte uns unser Steuerberater, es wäre besser das ganze nachträglich in eine GbR umzuwandeln. Da dieser aber anscheinend ein gutes Geschäft mit dem Gesellschaftsvertrag machen möchte, würden wir uns ganz gerne vorher weitreichend erkundigen um die horrenden Beratungskosten zu sparen.

Ziel ist es weniger Stunden bei einer Beratung zu sitzen und evtl. schon einen kompletten Gesellschaftsvertrag vorzulegen.

Uns kommt es dabei darauf an, dass meine Frau ohne einen einzelnen Gewerbeschein fotografieren darf, bzw. als DJ in den Clubs auflegen darf. Ich möchte sie dabei auch nicht anstellen, weil sie bereits in ihrem eigentlichen Beruf als Orthoptistin auf drei Steuerkarten und eine 400 Euro-Stelle arbeitet.

Idealerweise müssten wir also beide als Inhaber der Firma gelten und unsere Gewinne bzw. Verluste ohne Trennung der selben in unsere gemeinsam veranlagte Steuererklärung einfließen lassen.

Das Thema Haftung ist zwar wichtig, aber schon vollständig erklärt worden. Also benötigen wir darauf keinerlei Hinweise.

Da es einen rechtlichen Unterschied gibt, zwischen einer normalen GbR und einer GbR unter Angehörigen, wäre es mir wichtig diesen genau zu klären.

Die meisten Seiten bei der Googlesuche drückten sich dabei mehr als schwammig aus.

Eine Seite zum Thema Ehegatten GbR beschränkte sich komplett nur auf landwirtschaftliche Familienbetriebe. Andere auf Gemeinschaftspraxen.

Uns interessiert also folgendes:

Infos, Infoseiten, Infomaterial, Musterverträge, oder ähnliches, die genau dieses Thema behandeln. Wenn jemand einen vergleichbaren Fall kennt, und Infos für uns hat, würde uns das sehr freuen. Sollte jemand anderweitige Tipps für die oben erwähnten Infos, Infoseiten, etc. haben würde uns das auch schon sehr weiterhelfen.

Vergleichbare Konstellationen sind zwei Eheleute, die die gleiche Dienstleistung (Fotografie, DJ, Kurierdienst, Gartenarbeit, Gebäudepflege oder ähnliches) anbieten.

Vielleicht hat jemand schonmal einen ähnlichen Fall selber erlebt oder betreibt auf ähnlichem Gebiet eine GbR mit seinem Ehepartner und kann uns Tipps geben.

Schonmal Danke im Voraus.

PS:

GmbH, Ltd. usw. kommen aus diversen Gründen nicht in Frage. Die Haftung ist, wie bereits erwähnt, nicht das Thema dieses Threads.

Steuern, Recht, BGB, Ehe, GbR, Gesellschaft, Gewerbe, Steuerrecht, Unternehmen

Meistgelesene Beiträge zum Thema Steuerrecht