Darf man bei der Weiterberechnung der KFZ-Steuer die MwSt. nochmal aufschlagen?
Hallo, wir haben geschäftlich ein Auto gemietet. In der Rechnung enthalten ist der normale Mietpreis, die Versicherung und die KFZ-Steuer. Das man auf den Mietpreis und die Versicherung die Mehrwertsteuer zahlen muss, ist klar. Aber muss man auch auf die KFZ-Steuer nochmal eine Mehrwertsteuer zahlen?
Die Rechnung sieht so aus:
- Mietpreis +Versicherung + KFZ-Steuer =Zwischensumme +Steuer Mietpreis +Steuer Nebenleistungen (Versicherung+KFZ-Steuer) =Gesamsumme
Wäre super, wenn mir jemand Auskunft geben kann. Danke euch schon mal.
Abrechnung,
Steuerrecht