Hallo! Ich habe vor 5 Jahren von meinen Eltern ein Grundstück per Überlassung erhalten als vorgezogenes Erbe. In den letzten Jahren ist der Wert sehr gestiegen. Meine Frage: Wenn ich das Grundstück jetzt verkaufe, greift dann für mich auch die Spekulationssteuer, da ja vom Zeitpunkt der Überlassung bis zum Verkauf und noch keine 10 Jahre vergangen sind. Oder gibt es bei so einer Überlassung von Eltern auf Kind keine Spekulaton? Meinen Eltern hat das Grundstück schon länger gehört, ehe sie es mir gegeben haben (sicher schon mindestens 10 Jahre). Danke schonmal!