Warum wurden Fahrtkosten für Hausbesuche nicht im Arbeitsvertrag festgehalten (Physiotherapie)?

Meine Freundin fährt zwei mal in der Woche Hausbesuche zwecks Petientenbehandlung. Mündlich wurde ihr zugesagt, dass sie je Hausbesuch eine Anrechnung von einer viertel Stunde auf ihre Wochenstunden erhält. Im Arbeitsvertrag wurde hierzu nichts festgehalten. Da sie mit ihrem Privat PKW fahren muss, soll sie die Kilometer aufschreiben und von der Chefin unterzeichnen lassen für das Finanzamt. Dies wären ja die gewöhnlichen Werbungskosten, die steuerlich absetzbar sind. Allerdings fährt sie mit ihrem Privat PKW, muss die Benzinkosten selber bezahlen, hat den Wertverfall des Autos, und an diese mündliche Vereinbahrung wird sich nicht gehalten! Im Arbeitsvertrag sind 35 Wochenstunden festgehalten. Gestern hatte sie 8 Hausbesuche und je Hausbesuch sollte sie 1/4 Stunde dazu erhalten, was 2 Stunden wären. Somit würden ca. 39 Wochenstunden zusammen kommen, weil sie 2 mal die Woche Hausbesuche fährt. Allerdings bekommt sie nur die, im Arbeitsvertrag genannten, 35 Stunden bezahlt. Ist das nicht Betrug, da sie ca. 30 Km an diesen Tagen fährt und die Benzinkosten usw. selber bezahlen muss, und dies aus diesen Werbungskosten sicher nicht beglichen werden kann, oder irre ich mich mit letzt genanntem? An den verbleibenden 3 Tagen ist sie in der Physiotherapetischen Praxis, was doch so gesehen viel günstiger für sie ist, da sie keine weiteren Aufwendungen für Fahrten hat, außer An- und Abreise. Hoffe konnte den Sachverhalt einigermaßen verständlich Darlegen. Herzlichen Dank

Physiotherapie, Steuerrecht, Vertragsrecht
Gutschein und Absetzung der Werbungskosten / Verzicht auf Steuerrückzahlung?

Hallo, ich bin (Master-)Student und benötige für meine Masterarbeit ein Notebook. Soweit ich weiß kann man einen Notebookkauf als Werbungskkosten bis zum Maximalbetrag von 410€+Mwst (~487€) beim Finanzamt als Werbungskosten geltend machen. Nun habe ich 2 Fragen:

1) Ich habe einen Gutschein für einen PC-Shop geschenkt bekommen und würde mit diesem gerne mir ein Notebook kaufen. Dieses Notebook würde ohne Gutschein über dem Maximalbetrag von 487€ liegen und müsste so über 3 Jahre abgeschrieben werden. Mit dem Gutschein liegt er jedoch unter dem Grenzbetrag. Wie setzt das Finanzamt den Gutschein an? Muss ich denen den Kaufbeleg meines Freundes vorlegen, der den Gutschein gekauft hat oder rechnen die wirklich nur mit dem reduzierten Preis, da der "Gutschein" nicht zum Anschaffungspreis gehört und sie annehmen müssen (!) es wäre ein Geschenk gewese

2) Falls ich keinen Gutschein einlösen würde und ich den Grenzbetrag überschreiten würde, könnte ich dann auf die "höhere" Steuerrückzahlung über 3 Jahre verzichten und nur den Maximalbetrag von 487€ in der Steuererklärung ansetzen, sprich auf den restlichen Betrag der Rückzahlung der anderen 2 Jahre verzichten um die Rückzahlung in einem Jahr zu erhalten oder muss das Notebook dann zwangsweise über 3 Jahre abgeschrieben werden?

Vielen Dank für Eure Hilfe LG

Steuern, Studium, Notebook, Steuererklärung, Steuerrecht, Student, Werbungskosten
Steuerrückerstattung nach der Hochzeit, Gemeinsame Steuererklärung?

Hallo :) Mein Mann und ich haben im August geheiratet und die Eheurkunde gleich bei seinem AG abgegeben. Ich bin Student. Nun hat sein AG ihn gestern angerufen und gemeint sie könnten die Steuerklasse nicht wechseln, dass kann nur das Finanzamt. Jetzt hat er mit dem FA telefoniert und die waren total entsetzt, dass sie noch nicht mal wissen, dass er verheiratet ist. Das sollte eigentlich vom AG kommen...

Tja, nun schicken sie uns ein Formular für den Steuerklassenwechsel zu. Das Weihnachtsgeldern diesen Monat fällt dann wohl geringer aus als gedacht.... Meine Frage ist nun, bekommt man die zu viel gezahlte Lohnsteuer zu 100% zurück oder wird das nur anteilig berechnet? Wird die Steuerklasse 3 bei meinem Mann dann auch für das komplette Jahr 2016 genommen oder nur 4 und nur für Dezember die 3, weil wir es jetzt erst umgemeldet haben?

Da fällt mir gerade noch etwas ein. Ich habe in den letzten Jahren einige Rückstellungen durch mein Studium gebildet. Wir müssen ja nächstes Jahr eine gemeinsame Steuererklärung machen und ich würde gerne wissen ob die dadurch gemindert ausgezahlt werden, also für uns negativ mit dem Einkommen meines Mannes verrechnet, oder ob wir die volle Summe dieser Rückstellung einfach zusätzlich erhalten? Unser Steuerberater hat zumindest immer gesagt, wenn ich mal richtig arbeite, bekomm ich das zurück, aber wie sieht es mit mit einer gemeinsamen Steuererklärung aus :/

Vielen Dank!

Steuern, Steuererklärung, Steuerklasse, Steuerrecht
Kann man ohne USt-ID ein Gewerbe?

Hallo liebe Community,

vor ca. 4 Wochen habe ich ein Gewerbe bei der örtlichen Gemeinde angemeldet und im gleichen Zug auch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt. Diesen habe ich dann beim örtlichen Finanzamt eingereicht und man versicherte mir, dass ich nach ca. 2 Wochen eine Antwort erhalte (USt-ID etc.). Jetzt, 4 Wochen später, habe ich mal freundlich nachgefragt: Der Eingang meines Fragebogens wurde bestätigt aber mir wurde mitgeteilt, dass sich die Bearbeitung durch "unerwarteten Rückstand" um weitere 2 Wochen verzögert.

So weit so gut bzw. auch schlecht: Da ich fest davon ausgegangen war, dass ich nach ca. 2 Wochen (jetzt schon 4 Wochen) meine USt-ID erhalte (oder zumindest irgendeine Rückmeldung), habe ich bereits mit zahlreichen Kunden Kontakt aufgenommen und diesen den baldigen Start des Verkaufes meiner Produkte zugesagt. Wenn ich diese jetzt noch weitere 2 Wochen "sitzen lasse" wird es wohl darauf hinauslaufen, dass ich z.B. Kunden verliere.

Meine Frage: Kann ich im Vorfeld schon Verkäufe tätigen und die Umsatzsteuer abführen sobald ich meine USt-ID erhalte o.ä.? Immerhin habe ich ja bereits alles angemeldet und auf offiziellem Wege eingeleitet, nur das Finanzamt hängt eben mit der Bearbeitung hinterher... Ist es möglich, die Steuern dann rückwirkend zu zahlen, wie gesagt, ich unterschlage dem Finanzamt ja nichts, sondern warte auf dessen hinterherhängende Bearbeitung meines Antrags.

Außerdem ist erwähnenswert, dass ich unter die Kleinunternehmerregelung falle (das habe ich zumindest angekreuzt), also eigentlich keine USt zahlen muss, wenn ich unter 17.500 € Umsatz in diesem Jahr bleibe (was 100% der Fall ist).

Ich hoffe, Ihr versteht mein Anliegen. Viele Dank für Eure Antworten im Voraus!

Gruß,

Max

Finanzen, Steuern, Rechte, Steuererklärung, Finanzamt, Gewerbe, Steuerrecht, Umsatzsteuer, Unternehmen
Maximalauszahlung der Bank/ Ein/Auszahlungen -Überwachung der Steuerfahndung/Finanzamt/Verdachtsmeldung?

Hallo liebe Community,

Meine Frage richtet sich ausschließlich an Leute die in der Finanz/Steuer oder im Bankwesen tätig sind und qualifizierte/nachweisbare Aussagen machen können. Die ein/auszahlgrenze für deutsche Banken beläuft sich meines wissens nach auf 14999.- pro monat, kleine beträge( gleicher Ursprung ) werden zusammengefasst (GWG). Meine frage lautet: Wie und in welchen relationen stehen Banken im zusammenhang mit der Steuerfahndung? Sofern man 14999.- pro monat aufs Konto einzahlen kann, könnte man ja auch Täglich 500.- aus einem Automaten abheben, ohne eine Bank zu betreten. Und somit einen 15k in und ausfluss zu haben( Ohne das die Bank etwas sagt?) Da Banken ab diesem maximum von 15k eine Verdachtsmeldung machen müssen (Ungewollt) erschließt es sich mir nicht in welchem Zusammenhang das mit meinem Regulären verdienst steht. Also prinzipiell könnte ich also als Student jeden Monat 14999 auf mein Konto einzahlen und jeden tag 500 abheben (ohne eine Verdachtsmeldung). Nichts desto trotz bin ich mir sicher, dass aufgrund des Standes ( in dem Falle Student) ein Verdacht einhergeht. Was ist Möglich, was ist Kritisch, und was ist auf keinen Fall machbar ohne Aufsehen zu erregen? PS (Moderatoren/Moralapostel): Diese Frage bezieht sich ausschließlich auf ein Gedankenexperiment mit Geld in Deutschland zu handeln, wessen Herkunft unbekannt ist. Meines erachtens nach ist es also machbar pro Monat mit 15000€ Ein und auszuhandeln ohne das überhaupt jemand davon erfährt, außer die Bank die den Geldfluss beobachtet, diesen aber als ok ansieht da er die Grenze nicht überschreitet. Oder spielen andere Faktoren eine Rolle wie der Gemütszustand des Bankberaters der solche Summen auf dem Konto eines Studenten ohne Einkommen sieht? Vielen dank an die jenigen die sich die Zeit genommen haben mein Anliegen durchzulesen und ihre Meinung abgeben. Lg / Schönen tag :)

Geld verdienen, Geldanlage, Steuern, Geld, Bank, Deutsche, Finanzamt, Konto, Steuerrecht
Nachforderung & Preiserhöhung von Steuerberater für 2010 & 2011 möglich?

Im 8/2010 benötigte ich für das Landgericht eine BWA. Trotz Nachfragen, Anrufen, Aufforderungen, bekam ich diese von meinem damaligen Steuerbüro bis 12/10 n i c h t. Infolge dessen fasste das Landgericht, wegen Nichtzusendung, einen Beschluss & hob mir meine PKH auf (2,5 T€) Nervenaufreibender Papierkrieg entstand mir bis Sommer 2012 mit der Behörde. Die angeforderte BWA bekam ich nun vom Steuerbüro, aber zu spät! Im Sept.12 stellte ich an das Steuerbüro Schadenersatzforderung. Im Februar 2013 bekam ich schriftlich alles abgestritten. Lediglich eine Kostenübernahme der Anwaltskosten von 100 € wurden mir angeboten.
Bei der fälligen Jahresabrechnung wurde mir der Buchhaltungspreis erhöht.


Daraufhin entschied ich mich im April 2013 das Steuerbüro zu wechseln. Alle Rechnungen sind beglichen. Es besteht keine offene Forderung. Ab dem I.Quartal 13 erledigt die neue Steuerberaterin meine Buchhaltung. Zugriff zum DADEF wurde nur 2010 bis 2011 freigegeben.

Im Oktober 2013 schrieb ich ehemaligem Steuerbüro und nahm das Schadenersatzangebot von ca. 100 € an.

Jetzt der spannende Teil: Zur Antwort bekam ich die Akzeptanz zur Anwaltsrechnung u n d dazu eine Honorarabrechnung für längst abgerechnete Zeiträume, Preiserhöhung zur Buchhaltung für 2010 und 2011 in Höhe von 999 €. Eine Verrechnung meiner Forderung (100 €) wird mir gewährt. In der Abrechnungen wurde mir jeder kleine Handgriff von 2009-2011, z.B. BWA 2009 für Jobcenter, BWA für Landgericht, div. Bescheinigungen nachträglich in Rechnung gestellt sowie alle Buchhaltungen nachträglich erhöht. Die Gegenstandswerte wurden in der Nachforderung übrigens niedriger betitelt als sie in den ursprünglichen Abrechnungen stehen. Auch die von mir für mein neues Steuerbüro benötigte aktuelle Abschreibungsliste wurde in Rechnung gestellt. (Ich hatte vorher noch nie eine solche Liste erhalten.) Schlusssatz: „Nach vollständigem Zahlungseingang wie vorgenannt, werden wir der Bereitstellung von Unterlagen und Informationen umgehend nachkommen. Es entstehen Ihnen dadurch keine weiteren Kosten. „ --> Wie großzügig, hätte ich fast gesagt! Das klingt doch nach Erpressung!

Die Nachberechnung ist ganz klar eine Retourkutsche, weil ich mir ertreistet habe für deren Schlamperei eine Schadenersatzforderung zu stellen. Eine schriftliche Vereinbarung zu Preisen gab es nie.
Kann das Stb ohne Vereinbarung mir die Preise für längst abgerechnete Jahre erhöhen? Bin ich verpflichtet diese Nachforderung zu zahlen??? Was kann ich dagegen tun? Ich kann doch auch nicht einfach meinen Kunden für 2010 Preiserhöhungen zusenden und nachfordern! Das wäre total unseriös! Kann das ehemalige Steuerbüro mit mir machen was es will??? Was kann ich tun, um Zugriff auf die vielen vergangenen Steuerjahre im DADEF zu bekommen?

Buchhaltung, Steuerrecht
In der EÜR bezüglich Über- und Unterentnahme sind wieviel an Privateinlagen noch okay?

Hallo ihr lieben, ich hoffe hier sitzen einige von euch die Buchhalterisch denken können. Ich muss nur Einnahmen / Ausgaben machen bezüglich EÜR fürs FA: THEMA: Ermittlung der Über Unterentnahmen des lfd Wirtschaftsjahres Bin Selbständig: kein Kleinunternehmer Hallo, ich verstehe nicht die Konsequenzen in der EÜR was es bedeutet mit den Unter und Überentnahmen. Deswegen stelle ich die Zahlen hin:

2015 Gewinn 14.697,29

Entnahmen 18.569,00

Gewinn 14.697,29

Einlagen 04.233,00


Unterentnahme -361,29

Wie denkt ein Prüfer in diesem Falle? Da sind Einlagen in höherem Bereich, könnte also überprüfenswert sein. (?) Oder ist das so bedenkenlos, da bin ich mir nicht sicher.

Muss/Sollte ich dem FA begleitend schreiben wie es zu den Einlagen über 4.000 € kam? (Gibts da Grenzen, die toleriert werden?)

Habe diese Privat-Einlagen als Unterstützungshilfe von Freunden bewußt hier auf dem Geschäftskonto buchen lassen, weil ich wirtschaftlich knapp dran war um finanziell in 2015 über die Runden zu kommen. Da sind paar aussergewöhnliche Belastungen gekommen.

Hätte da gerne eine Einschätzung Wertung. Nicht dass ich unnötigerweise Fehler begehe, und zu spät aufwache. Wann macht sich die Schuldzinsberechnung bemerkbar? Die anderen und dieses Jahre lief es wieder ganz einfachausgeglichen, so dass ich mich nicht mit diesen Privateinlagen Einschätzung abplagen mußte.

Danke schön.

Buchhaltung, Steuererklärung, Einkommensteuererklärung, EÜR, Finanzamt, Steuerrecht
Kann ein Arbeitgeber b. einem ruhenden Arbeitsverhältnis meinen Wunsch zur Änderung der Steuerklasse von 3 auf 6 verweigern?

Folgende Situation: Ich bin seit 2012 langzeiterkrankt. Krankengeld u. Arbeitslosengeld I ist schon lange ausgelaufen. Lebe jetzt von Arbeitslosengeld II. Aufgrund meiner Erkrankung kann mein Arbeitgeber mir keinen behinderten gerechten Arbeitsplatz anbieten. Eine Wiedereingliederungsmaßnahme hat er 2012 abgelehnt. Habe 50 % Grad d. Behinderung. Im vergangenen Jahr habe ich einen Arbeitgeber gefunden, der bereit war mir einen Teilzeitjob zur Verfügung zu stellen. Auch behindertengerecht. Der Job ist sozialversicherungspflichtig. In Abstimmung des Arbeitsberaters v. Jobcenter darf ich aufgrund meines Handycaps diesen Job ausüben. Ergo bekommen ich seit ca. 1 Jahr eine Aufstockung. v. Jobcenter. Auch der andere Arbeitgeber hat diese Info. Leider verweigert er mir meinen Wunsch meine Steuerklasse v. 3 auf 6 zu wechseln, sodass ich bei meinen Teilzeitjob in 3 gehen kann. Das andere Arbeitsverhältnis ruht bis eine Genesung in Aussicht ist. Leider bin ich schon 60 Jahre alt u. eine Genesung ist nicht abzusehen. Bin nur für die Tätigkeiten bei meinen Arbeitgeber, bei dem die Wiedereingliederungsmaßnahme abgelehnt wurde arbeitsunfähig geschrieben. Das ist rechtlich in Ordnung, da eine Begründung des Integrationsdienstes aus Münster ihm vorgelegt wurde. Mich würde nun interessieren, in wie weit der AG meinem Wunsch nicht nachkommen darf? Gibt es dafür rechtliche Grundlagen, seinem Verhalten zu widersprechen ? - Bitte nur nachvollziehbare Antworten geben - Danke im voraus.

Arbeitsrecht, Soziales, Steuerrecht
Frage zur Gewinnermittlung und Krankenkasse?

Hallo, ich habe ein kleines Problem, bei dem Ihr mir vielleicht helfen könntet. Ich habe mich selbstständig gemacht und verkaufe als Hauptgewerbe (Kleinunternehmer) online Kleidung.

Nun bin ich bei der gesetzlichen Krankenversicherung Familienmitversichert und möchte nicht aus der Famlilienversicherung fliegen und mich selbst versichern müssen. Denn bei einem monatlichen, selbstständigen Einkommen ab 395€ müsste ich über 300€ an die Krankenkasse zahlen, was fast den gesamten Gewinn auffressen würde und eine Expansion unmöglich machen würde. Um in der Familienversicherung zu bleiben und dem zu entgehen muss also u.a. folgende Bedingung erfüllt werden:

  • selbstständiges Einkommen unter 395€ monatlich

Den Gewinn ermittle ich als Kleinunternehmer durch eine Einnahmenüberschussrechnung. Mein Ziel ist es nun, trotz guten Einnahmen und Umsatz mein Einkommen für die ersten 1-2 Jahre auf 0€ oder zumindest unter 395€ monatlich zu bringen und den Wert meines Unternehmens trotzdem zu steigern.

Das habe ich wie folgt gedacht: Wenn ich alle durch Verkäufe entstehenden Einnahmen wieder durch mehr Wareneinkäufe ausgleiche, ist dann mein Einkommen auf 0€, weil kein Geldüberschuss entsteht, sondern nur die Warenmenge steigt? Der Sinn ist es, in der Startzeit zu expandieren ohne in der anfangs wenig Ertrag bringenden Zeit fast den gesamten Gewinn an die Krankenkasse zu verlieren :/.

Habe ich das so richtig verstanden, dass, wenn ich bei einer einfachen Einnahmenüberschussrechnung einfach fast die ganzen Einnahmen wieder in neue Produkte investiere, so dass nur der Umsatz steigt, ich fast kein Einkommen generiere und mich so trotzdem Ausbauen kann?

Vielen lieben Dank Fabian :)

Steuern, Selbständigkeit, Rechnung, Krankenversicherung, Einkommen, Krankenkasse, Steuerrecht
Ich miete einen Mietwagen und es ist nicht möglich eine Rechnung mit Umsatzsteuer zu erhalten ... Betrug?

Hallo, ich kapiere es nicht. Habe über Check24 einen Mietwagen bestellt ... das Geld wurde von der autoeurope eingestrichen (Kreditkartenauszug) .. beide .. check24 und autoeurope haben in den AGBs drinstehen, dass sie keine Steuer ausweisen ... folgendes habe ich bekommen von autoeurope:


Wie aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen hervorgeht, ist die Auto Europe GmbH als Zwischenhändler tätig (dies wird in der Reisebranche oft als Broker oder auch als Mietwagenvermittler bezeichnet):

a) Dies bedeutet, dass die Auto Europe GmbH den Buchungsprozess zwischen Ihnen und dem Autovermieter durchführt und Funktionen wie unsere Best-Preis-Garantie, Zahlungsabwicklung und 7 Tage die Woche kostenfreie Erreichbarkeit anbietet. b) Der Mietvertrag selbst wird bei Anmietung direkt vor Ort zwischen dem Mieter und dem Autovermieter abgeschlossen. c) Die Angaben finden Sie ausführlich auf Ihrem Gutschein (der auch als Voucher bezeichnet wird), welchen Sie nach Abschluss der Buchung erhalten.

Dementsprechend kommt zwischen Ihnen und der Auto Europe Deutschland GmbH zu keinem Zeitpunkt ein Vertrag zustande, da der Vertrag zwischen Ihnen und dem Autovermieter geschlossen wird.

Zwischen Auto Europe und dem Kunden findet kein Leistungsaustausch gemäß § 1.1 der deutschen Umsatzsteuerrichtlinien statt. Eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis kann deshalb nicht erstellt werden. Falls Sie eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer benötigen, empfehlen wir Ihnen Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen. *

wenn ich bei AVIS anrufe, bekomme ich die Mitteilung, dass sie kein Geld von mir bekommen hätten (sondern autoeurope) und damit auch keine Rechnungen stellen können.

D.h. keiner fühlt sich verpflichtet.

In sofern unglaublich, da wohl jeder, der Vorsteuererabzugsberechtigt ist, hier Kosten nicht geltend machen kann. Und da bin ich doch nicht der einzige.

Zudem ... wer führ die Steuer ab?? Betrugsmodell?

Danke für Hilfe

Steuerrecht, vorsteuerabzug

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