Ich bin selbstständige Webdesignerin und habe nun im Dezember ein Zimmer in meiner Wohnung über AirBnB vermietet. Ich buche gerade die Einkünfte in meiner Buchhaltung ein, und frage mich ob ich denn auch das Duschgel, Shampoo, Schokolade auf dem Zimmer, Milch, Kaffee, Reinigungmittel, Raumduft etc. von der Vorsteuer abziehen kann. Ich habe das ja für die Gäste zur Nutzung gekauft.