Hallo,
wir haben seid dem 09.09.16 eine Tochter. Habe per Zufall gelesen, dass kinderlose Personen in der Pflegeversicherung einen Zuschlag von 0,25% leisten müssen. Bei mir wird dieser jedoch auch abgezogen obwohl wir ein Kind haben. Nun habe ich gelesen, dass ich einen Nachweis darüber erbringen muss, dass wir ein Kind haben. Wo muss ich diesen denn erbringen und kann ich die Zuschläge rückwirkend zurückerstattet bekommen? Wenn nein wird dieser über die Einkommenssteuererklärung zurück erstattet?
Vielen Dank und viele Grüße