Ich möchte ab 1.3.2018 als Freiberufler bzw. Selbstständiger (je nachdem wo das Finanzamt mich hinsteckt) in der Softwareentwicklung arbeiten. Derzeit bin ich festangestellter Softwareentwickler.

Als Arbeitsmittel benötige ich ein Notebook, das ich natürlich soweit möglich von der Steuer absetzen will.

Macht es überhaupt einen Unterschied, ob ich das Arbeitsmittel Notebook als Angestellter oder als Freiberufler kaufe (hinsichtlich Absetzbarkeit)? Schließlich kann man auch als Angestellter berufsbezogene Arbeitsmittel absetzen.

Wenn ja, macht es einen Unterschied ob ich das Notebook a. jetzt kaufe b. kaufe nachdem ich meine Freiberuflichkeit beim Finanzamt gemeldet habe oder c. das Notebook erst kaufe nachdem ich meine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen habe?