DKB Visa auch zum Auto mieten nutzbar?

Hallo, ich fliege übernächste Woche nach Südafrika und wollte mir noch ein Auto für die Zeit mieten.

Ich habe leider nur eine DKB Cash Kreditkarte (also VISA) und würde gerne wissen, ob ich mit dieser auch den Selbstbehalt bei der Anmietung dann zurücklegen kann.

Im Kleingedruckten habe ich nämlich folgendes gesehen:

Selbstbehalt

Der Selbstbehalt bei Beschädigungen des Autos beträgt ZAR 16500.0 (inklusive Steuern), der Selbstbehalt bei Diebstahl ZAR 16500.0 (inklusive Steuern).

Kaution

Der Anbieter verlangt eine Kautionszahlung in Höhe von ZAR 16500.0 bei der Abholung. Sie liegt in Form einer Kreditkartengarantie vor, die bei Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeugs eingezogen wird. Wenn während der Mietzeit kein Diebstahl oder Schaden erfolgt, wird der Betrag automatisch wieder freigegeben.

AKZEPTIERT: American Express, Diners Club, MasterCard (keine Debit- oder Prepaidkarte), Visa (keine Debit- oder Prepaidkarte)

Für die Mietdauer wird Ihre Kreditkarte mit einer Kaution in Höhe von ZAR 16500.0 belastet. Diese Kaution dient als Garantie, die bei Beschädigung/Diebstahl des Fahrzeugs einbehalten wird. Wenn während der Mietzeit kein Diebstahl oder Schaden erfolgt, wird der Betrag automatisch wieder freigegeben. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Kaution nicht um den gesamten Selbstbehalt handelt. Diesen Betrag können Sie dem Abschnitt mit Informationen zur Versicherungsdeckung entnehmen.

NICHT AKZEPTIERT: Andere Zahlungsarten werden nicht akzeptiert.

Zur Vorabautorisierung/Belastung eines Kautionsbetrags muss am Mietschalter eine auf den Hauptfahrer ausgestellte Kreditkarte vorgelegt werden. Die Kreditkarte muss geprägt sein und eine PIN kann erforderlich sein.

Wenn Sie keine gültige Kreditkarte vorweisen können, die Kreditkarte nicht ausreichend gedeckt oder nicht auf den Hauptfahrer ausgestellt ist, kann die Mietwagenagentur die Herausgabe des Fahrzeugs verweigern. In diesem Fall werden keinerlei Kosten rückerstattet.

...Ich bin mir nun nicht sicher, ob meine DKB Karte eine vollwertige VISA ist oder dann doch eher eine Debit- oder Prepaid Karte. Immerhin lade ich diese ja auch vorher mit einem gewissen Guthaben auf.

Vielen Dank schon einmal für eure Antworten. Einen schönen Sonntag noch!

Kredit, Kreditkarte, Geld, Bank, Recht, DKB-Cash, Reisen und Urlaub, Wirtschaft und Finanzen
ALG1 - Rechtsfrage - Ist ein Bewerbungstraining pflichtig?

Guten Tag,

zuerst einmal alles wichtige zu mir. Ich bin in der Chemiebranche tätig und nun seit 8 Jahren das erste Mal arbeitslos geworden. (Nicht eigenverschuldet, ich habe also keine Sperre o.Ä.) Meine Arbeitslosigkeit startete am 01.03.17. Wohnort: Niedersachsen, Hannover.

Nun hatte ich heute mein zweites Gespräch mit meinem zuständigen Vermittler bei der Agentur für Arbeit. Ich sag es einfach mal, wie es ist. Mir wurde ein griesgrämiger, älterer Herr zugeteilt.

Dieser meinte sofort, dass meine Bewerbungsunterlagen nicht gut genug ausgebaut seien und das ich mehr dafür tun solle. Nun ist es allerdings so, dass es nicht an jeder Ecke eine Institution gibt, an der ich arbeiten kann.

Dieses Fordern kann ich nicht nachvollziehen. Gefordert waren laut Eingliederungsvereinbarung 8 Bewerbungen. Ich habe 13 akkurate Bewerbungen im letzten Monat geschrieben. 9 Davon Niedersachsenweit, davon 2 Vorstellungsgespräche und 3 Deutschlandweit...eine in die Schweiz.

Ich hatte mich schon vor meiner Arbeitslosigkeit darum bemüht meine Lebensläufe etc. auf Vordermann zu bringen. Habe mich dazu sogar in einem entsprechenden Forum angemeldet.

So nun zu meinem Anliegen:

Heute hatte ich also mein Zweitgespräch und obenstehendes wurde mir zur Last gelegt. Zum Ende hin sollte ich eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnen. Ich soll nun 5 Tage die Woche von 10-18 Uhr an einer Maßnahme für Bewerbungshilfen (AVIBA) teilnehmen.

Ich sehe ja wirklich viel ein aber geht das nicht etwas zu weit? Ich möchte nicht sagen, dass das nicht eine gute Sache wäre, aber ich habe auch andere Verpflichtungen, die ich nachkommen muss.

Ich habe die EGV heute so nicht unterschrieben und gesagt, dass ich ihn vorher prüfen wolle.

Versteht mich bitte niemand falsch. Mir liegt es nichts ferner als wieder einen geregelten Arbeitsalltag anzustreben. Aber dann doch bitte mit der Freiheit von Eigeninitiative.

Ach ja und gäbe es die Möglichkeit seinen Vermittler u.U. zu wechseln?

Arbeit, Arbeitslosengeld, Rechte, Gesetz
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